Marburger Linke fordert Ehrung von Heinz Düx

Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Ehrung Heinz Düx

Beschlussvorschlag

Die Universitätsstadt Marburg ehrt posthum Heinz Düx, um ein Andenken seines Lebenswerkes den Nachgeborenen sowie sein beispielhaftes Wirken gegen Faschismus und Gerechtigkeit für die Nachwelt zu erhalten. Dazu sollen

1. an seinem Elternhaus in der Biegenstraße sowie an seiner Grabstätte in Marburg Gedenktafeln angebracht werden;
2. die Martin-Luther-Schule angeregt werden, ebenfalls eine würdige Gedenkform zu finden;
3. die Universitätsstadt Marburg in Zusammenarbeit mit interessierten Organisationen eine Feierstunde zu Ehren seines 100. Geburtstag am 24. April 2024 abhalten.

Begründung

Heinz Düx wurde am 24.04.1924 in Marburg als Sohn des Mechanikermeisters Heinrich Düx und seiner Ehefrau Sophie (geb. Beutel) geboren. Nach dem Besuch der Grundschule und dem Abitur 1942 an der Oberrealschule (heute Martin-Luther-Schule) studierte er in den Jahren 1942 bis 1948 Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität-Marburg. 1944/45 kam es zur Unterbrechung des Studiums durch eine Arbeitsverpflichtung im Marburger Bahnbetriebswerk. Um einer Zwangsverpflichtung zum Volkssturm zu entgehen, hielt er sich im Vogelsbergkreis versteckt. Nach 1945 war er zusammen mit dem Romanisten Werner Kraus und dem Wirtschaftswissenschaftler Joachim Grunau Mitglied des Entnazifizierungsausschusses der juristischen Fakultät an der Philipps-Universität in Marburg.

Die 1. Staatsprüfung legte er am 21. November 1946 mit dem Prädikatsexamen „gut“ ab. Im Januar 1948 erfolgte seine Promotion bei Heinrich Freiherr von Minnigerode mit einer Arbeit über das Thema „Die freie Gewerkschaftsbewegung, ihr Wesen und ihr Einfluss auf die Rechtsentwicklung von der Gründung bis zum Ausbruch des 1. Weltkrieges“. Die 2. juristische Staatsprüfung absolvierte Düx am 24. November 1950 mit dem Prädikatsexamen „gut“. Als Anwalt bzw. Richter im hessischen Justizdienst war Düx zeitlebens mit der juristischen Aufarbeitung der Verbrechen des deutschen Faschismus beschäftigt.

Düx wurde 1954 Richter. Da er sich gegen die Einsetzung eines ehemaligen Hitlerjugend-Führers als Vorsitzenden Richter in einer Wiedergutmachungskammer gewandt hatte, wurde er disziplinarisch belangt. Dadurch fiel er dem Hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer auf. Von 1960 bis 1963 war er beim Landgericht Frankfurt am Main als Untersuchungsrichter in politischen Strafsachen mit den Auschwitz- und „Euthanasie“verfahren befasst, deren Ermittlungen Bauer leitete. Da Düx eine in diesem Rahmen beantragte Dienstreise zur Besichtigung des KZ Auschwitz neun Monate lang nicht bewilligt wurde, besuchte Düx den Tatort privat auf eigene Kosten. Düx vernahm 200 Zeugen und konnte die Voruntersuchungen bereits nach einem Jahr, am 19. Oktober 1962, abschließen, sodass der Auschwitzprozesse von 1963 bis 1965 durchgeführt werden konnten. Der Hessische Justizminister Karl Hemfler ernannte Düx am 24. Dezember 1970 zum Senatspräsidenten am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Er übernahm einen Zivilsenat, die sich überwiegend mit Rückerstattungs- und Entschädigungsfragen der NS-Opfer beschäftigte. Düx war 1987 als Sachverständiger vor den Innenausschuss Deutschen Bundestages geladen, als über die Erweiterung der entschädigungsberechtigten Personenkreise nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) beraten wurde. Er beklagte die Benachteiligung vieler Opfergruppen. Den Empfehlungen von Düx folgte man nicht.
Düx war unter anderem zusammen mit Wolfgang Abendroth und Helmut Ridder Mitbegründer und von 1973 bis 1991 Mitherausgeber und Autor der Zeitschrift Demokratie und Recht. Als kritischer Kommentator der bundesdeutschen Geschichte und Gegenwart veröffentlichte Düx daneben Beiträge u. a. in der antifaschistischen Wochenzeitung „die tat“ und im „bulletin“ des von Renate Riemeck geleiteten Fränkischen Kreises (Freie Vereinigung von Angehörigen geistiger Berufe in der Bundesrepublik, Mitglied der Weltföderation der Wissenschaftler) und in Buchpublikationen. Übersetzungen liegen in englischer, französischer und polnischer Sprache vor.

1973 war Düx Teilnehmer am Weltkongreß der Friedenskräfte in Moskau. Die hessische CDU strengte 1975 und 1982 im Landtag vergeblich ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel der Amtsenthebung an. 1987, 1989 und 1995 wurde Düx als Sachverständiger beim Rechts- bzw. Innenausschuss des Deutschen Bundestages angehört. 2013 war Düx Referent auf dem 2. Symposium „Verantwortung der Juristen“ im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Nürnberg-Fürth im Rahmen der Tagung „Die Rosenburg. Das Bundesministerium der Justiz und sein Umgang mit der Vergangenheit“.

Der Nachlass von Düx wird im Marburger Stadtarchiv aufbewahrt. Seit 2017 liegt er auf dem Hauptfriedhof in Marburg begraben.

Die Gedenkfeier könnte in Zusammenarbeit z. B. mit der Geschichtswerkstatt, der Universität sowie Schüler*innen verschiedener Schulen geschehen, die sich im Vorfeld mit dem Thema beschäftigt haben. Vergleichbares findet ja bereits beim Gedenken an die Pogromnacht vom 9. November statt.