Antrag der Piratenpartei und der Fraktion Marburger Linke betr. Informationsfreiheitssatzung

Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest:

1. Mit dem Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes auf Bundesebene gilt seit dem 1. Januar 2006 in der BRD der Grundsatz, dass die Gewährung von Zugang zu behördlichen Informationen die Regel ist und die Verwehrung des Zugangs die Ausnahme. Dies ist ein Paradigmenwechsel, denn zuvor galt das Prinzip, dass behördliche Informationen grundsätzlich nicht öffentlich sind, es sei denn, es besteht ein spezialgesetzlich normierter Auskunftsanspruch.

2. Zusätzlich zu dem vom Bund erlassenen Informationsfreiheitsgesetz haben bislang alle Bundesländer außer Hessen, Bayern, Niedersachsen und Sachsen für ihren Zuständigkeitsbereich eigene, ähnliche Gesetze inkraftgesetzt.

3. In vielen Bundesländern, darunter auch in Hessen, existieren in einigen Kommunen seit etlichen Jahren Informationsfreiheitssatzungen (IFS), welche die entsprechenden Vorgaben für die kommunalen Zuständigkeiten regeln.

4. Gesetze bzw. Satzungen zur Informationsfreiheit auf verschiedenen Zuständigkeitsebenen stehen sich grundsätzlich nicht entgegen. Der Magistrat wird gebeten, der Stadtverordnetenversammlung bis zum Ende des Sommers 2018 einen Entwurf für eine Informationsfreiheitssatzung für die Universitätsstadt Marburg vorzulegen. Dabei möge sich der Magistrat zunächst eine Übersicht zu bestehenden IFS-Ausarbeitungen verschaffen, um sich bei der Entwicklung einer eigenen daran zu orientieren (z.B. aus Waldeck-Frankenberg, vgl. Anlagen).

Entscheidung: 29.09.2017 in StVV geändert beschlossen

Antrag vom 15.09.2017