6. Inklusion und Teilhabe

Inklusion heißt wörtlich übersetzt Zugehörigkeit, also das Gegenteil von Ausgrenzung. Wenn jeder Mensch – mit oder ohne Behinderung – überall dabei sein kann, in der Schule, am Arbeitsplatz, im Wohnviertel, in der Freizeit, dann ist das gelungene Inklusion.

Der Abbau von Barrieren auf allen gesellschaftlichen Ebenen sichert nicht nur Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, sondern lässt Menschen mit und ohne Behinderung davon profitieren.

Die Neuregelungen des Bundesteilhabegesetzes haben zum Ziel, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen — im Sinne von mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung zu verbessern — und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. Dabei soll jedoch möglichst Geld gespart werden und die Wirtschaftlichkeit der Angebote steht im Mittelpunkt.

Der Landkreis ist seit 2020 generell für die existenzsichernden Leistungen (Miete und Essen) für Menschen mit Behinderungen sowie für die Erstausstattung etwa von Wohnungen zuständig. Der Verwaltungsaufwand für Menschen mit Behinderungen hat durch zwei verschiedene Ansprechpartner erheblich zugenommen. Ähnlich wie Hartz-IV Empfängern unterliegen Menschen mit Behinderungen nun den gleichen Mitwirkungspflichten und Sanktionen wie unter Hartz IV, ohne dass ihnen Assistenzleistungen zur Bewältigung der Anträge und Formulare gewährt werden. Im Landkreis hat die LINKE deshalb gefordert, zusätzlich zur unabhängigen Teilhabeberatung auch Assistenzleistungen für die Mitwirkungspflichten anzubieten. Dies wurde jedoch von der Koalition abgelehnt.

Der Landkreis ist darüber hinaus auch für Kinder und Jugendliche und für Menschen über 65 mit Behinderungen verantwortlich. Insbesondere psychische Behinderungen bei Kindern und Jugendlichen neben in jüngster Zeit stark zu. Die Folge sind zu wenig ambulante und stationäre Einrichtungen: Wartezeiten auf einen stationären Therapieplatz der Kinder und Jugendpsychiatrie dauern bis zu 1,5 Jahren. Viele Kinder und Jugendliche mit einer psychischen Krankheit finden keine passende Schule und werden zu Hause unterrichtet. Der Landkreis als Schulträger hat dieses Problem bisher nicht behoben und der Schulentwicklungsplan sieht keinen Ausbau einer Schule für psychisch kranke Schüler vor. Kinder und Jugendliche mit schweren seelischen Behinderungen (z. B. Autismus) werden mitunter in therapeutischen Spezialeinrichtungen der neuen Bundesländer untergebracht, weil in Hessen keine freien Plätze vorhanden sind. Die Folgen sind für die Kinder und für die betroffenen Familien verheerend, da die Entfernungen zur jeweiligen Einrichtung mehrere 100 km betragen.

Der Landkreis ist auch für Menschen zuständig, die erst im Rentenalter eine Behinderung erwerben. Über Seniorenheime hinaus gibt es so gut wie keine Angebote für Menschen mit seelischen und/oder körperlichen Behinderungen. Seniorenheime werden jedoch den speziellen Bedürfnissen so betroffener Menschen bei weitem nicht gerecht. Barrierefreie Seniorenappartements und barrierefreier Wohnraum ist im Landkreis kaum vorhanden. Es gibt fast keine Einrichtungen für psychisch Kranke im Rentenalter. Dies hat lange Aufenthalte in der Psychiatrie sowie den Umstand zur Folge, dass ältere Menschen mit psychischen Erkrankungen teilweise weit entfernt von ihren Angehörigen untergebracht werden müssen. Hier sind neue Wohnmöglichkeiten und Ansätze nötig, die auch betroffenen Menschen mit wenig Geld und geringer Rente zur Verfügung stehen.

Die Fraktion DIE LINKE möchte die Selbstbestimmung und Teilhabe auch im Landkreis fördern. Projekte wie der Aktion „Inklusion bewegt“ und „Wir sprechen mit“ sollten auch im Kreis dauerhaft etab­liert werden.

DIE LINKE im Landkreis setzt sich ein für:

  • die Umsetzung und Förderung von Barrierefreiheit in allen kreis­eigenen Einrichtungen, Schulen und dem ÖPNV;
  • den Ausbau von Therapieplätzen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie;
  • die Schaffung von behindertengerechten Wohnungen im Landkreis;
  • inklusive Freizeitangebote für Menschen jeder Altersstufe sowie mit den Kommunen gemeinsam zu erarbeitende Programme, um Angehörige nachhaltig zu entlasten;
  • ausreichend therapeutische Wohnangebote für Menschen über 65 beziehungsweise für Kinder und Jugendliche im Landkreis;
  • Ganztagsangebote und Ferienbetreuung für Kinder mit Behinderungen;
  • Selbstbestimmung und Wahlfreiheit in allen Lebensentscheidungen durch die Förderung von Projekten wie „Wir sprechen mit“.