Marburger Linke schockiert über Schließung des Konrad-Biesalski-Hauses

Ohne Zweifel stellt die Corona-Pandemie die Gesellschaft vor große Herausforderungen, ohne Zweifel müssen Entscheidungen mit weitreichenden Folgen zum Schutz der Gesundheit vieler Menschen, die zum Teil sehr unterschiedlich gefährdet sind, getroffen werden. Der Alltag fast aller Menschen ist von Einschränkungen geprägt. Es sei aber doch sehr verwunderlich, welche Entscheidungen das Studentenwerk in Bezug auf die hilfebedürftigen Bewohner*innen des Konrad-Biesalski-Hauses (KBH) getroffen habe, so Roland Böhm, Stadtverordneter der Marburger Linken und Vorsitzender des Sozialausschusses. „Das inklusive Studierendenwohnheim mit gesunden und pflegebedürftigen Bewohner*innen ist einmalig in der Bundesrepublik. Viele Hilfsangebote sind sehr individuell zugeschnitten. Nun wurde zum 31. März sehr kurzfristig verfügt, dass der Pflegebereich eingestellt werde. Begründung: Das Besuchsverbot sei in dem integrativen Studierendenwohnheim nicht umsetzbar. Die betroffenen Studierenden, die im Übrigen einen gültigen Mietvertrag haben, sollten eigenständig andere Unterkünfte etwa in ihrer Familie sicherstellen.“ Diese Regelung gilt bis einschließlich 19. April.

Nach Recherchen der Marburger Linken wurden den Betroffenen keine Alternativen angeboten, das Studentenwerk habe sich offensichtlich auch nicht bei anderen Behörden (Gesundheitsamt, Stadt) oder Institutionen (z. B. fib, Lebenshilfe) informiert, wie diese mit ähnlichen Problemlagen umgehen. Roland Böhm kann sich als Sozialexperte durchaus vorstellen, dass auch von nichtbehinderten Studierenden Besuchsverbote akzeptiert werden – wie übrigens in anderen Wohnheimen auch. Es könnten Kontaktschleusen eingerichtet werden, wie zum Beispiel zurzeit bei Supermärkten. „Man muss sich einmal vorstellen“, so Böhm, dass die Betroffenen innerhalb weniger Tage auf eine auch nicht ganz ungefährliche Reise in die unvorbereitete Familie geschickt werden. Dies alles birgt psychische, physische und gesundheitliche Risiken. Von der Infrastruktur bzgl. Geräten ganz abgesehen, ist außerhalb des KBH eine Betreuung im Krankheitsfall nicht ohne weiteres gewährleistet. Erkrankt aber in der Herkunftsfamilie jemand, ist eine angemessene Pflege kaum mehr möglich. Eine erkrankte Pflegekraft im KBH hingegen kann in der Regel schnell ersetzt werden. Keine andere Pflegeeinrichtung im Alten- und Behindertenbereich käme auf die Idee, ihre erwachsenen pflegebedürftigen Klient*innen kurzfristig aufzufordern, sich um alle notwendigen Maßnahmen selbst zu kümmern.“

Außerdem müssen die Arbeitsbedingungen in der Einrichtung für die Pflegeassistent*innen den Schutz gegen Ansteckung gewährleisten, so Miguel Sánchez, Fraktionskollege von Roland Böhm in der Marburger Linken und auch Mitglied des Sozialausschusses. „Mehrmals wird uns von Mitarbeiter*innen von Pflegeeinrichtungen in Marburg erzählt, dass sie über so gut wie keine Infektionsschutzmittel verfügen“. Das führt oft zum Verzicht des Pflegedienstleistungsangebots oder -empfangs. Dieser Schutzmittelmangel stelle sowohl die Assistent*innen und Helfer*innen als auch die Unterstützungs- bzw. Pflegeleistungsempfänger*innen vor Infektionsrisiko-Situationen, die vermieden werden sollen. „Die Externalisierung solcher Dienstleistungen darf keine Ausrede für die Behörden sein, um die Verantwortung für die Schutzmittelversorgung in die Hände des Markts zu entlassen. Sie sollen reagieren und die Versorgung von Mitteln gewährleisten, um diese benötigte Dienstleistung zu Gunst der Autonomie und der Würde von Pflegekraft und -empfänger*innen weiter anzubieten. Das soll als erste Priorität im Management der Corona-Krise gesetzt werden, und das gelte sowohl für das KBH als auch für alle Pflegeeinrichtungen der Stadt“, ergänzt Sánchez.

Der Vorsitzende des Sozialausschusses macht zudem darauf aufmerksam, dass für das KBH auch das Hessische Sozialministerium in Verantwortung stehe. Möglicherweise habe man dort aber die Besonderheiten des KBH nicht bedacht und keine Ausnahmeregelung erwogen.

Böhm betonte, dass natürlich den aktuellen Umständen Rechnung getragen werden müsse. Es bleibe jedoch die Frage, ob die Entscheidungen des Studentenwerks verhältnismäßig seien. Seine vertragliche Verpflichtung erfordere, die Verantwortung für Menschen zu übernehmen. Es habe den Pflegeauftrag übernommen und komme dieser Pflicht nun nicht mehr nach.

Unabhängig von der aktuellen Situation ist es wichtig, schnellstmöglich zu klären, wie es ab dem 20. April weitergehen kann. Die Betroffenen brauchen Klarheit und eine Perspektive!