PDS-Fraktion im Kreistag
Antrag zu Kreistagssitzung am 20.05.2005, eingereicht am 30.03.2005

Entwurf der EU-Dienstleistungsrichtlinie zurückziehen!

Der Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf beauftragt den Kreisausschuss im Zusammenwirken mit den anderen Hessischen Landkreisen und dem hessischen Landkreistag die Europäische Kommission aufzufordern, den vorliegenden Vorschlag einer EU-Dienstleistungsrichtlinie (Bolkesteinrichtlinie) umgehend zurückziehen, sowie die Bundesregierung und den Bundesrat, die Regierungen der Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament aufzufordern, diesen Richtlinienvorschlag abzulehnen.

Der Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf wird aufgefordert diese Entschließung der Landesregierung von Hessen, dem Bundestag, der Bundesregierung und dem Bundesrat, dem Rat der Europäischen Union, dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA), dem Ausschuss der Regionen sowie den bundesdeutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments zu übermitteln.

Begründung:

Der Richtlinienentwurf ist äußerst unausgewogen und verletzt in erheblicher Weise das im Vertrag über die Europäische Union verankerte Subsidiaritätsprinzip:

  • er unterwirft wesentliche Leistungen der Daseinsvorsorge (Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft usw.), soziale Dienste und durch Sozialversicherungen geregelte Dienstleistungen (Gesundheitsdienste, Pflege) einer allgemeinen Liberalisierung und greift damit tief in die Kompetenzen der Mitgliedstaaten, ihrer regionalen Untergliederungen und Kommunen ein, diese Leistungen in eigener Verantwortung zu regeln;
  • er schafft mit der breiten Verankerung des Herkunftslandprinzips ungleiche Wettbewerbsbedingungen für Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt, durchlöchert das einheitliche Recht der Mitgliedstaaten und organisiert so einen Wettlauf der mitgliedstaatlichen Rechtssysteme um niedrige Qualitäts-, Arbeits-, Sozial-, Verbraucherschutz- und Umweltstandards;
  • er verzichtet auf eine sozialpolitische Regulierung des Dienstleistungsbinnenmarkts und macht eine effektive Kontrolle der Einhaltung des geltenden deutschen und EU-Rechts zur Arbeitnehmerentsendung unmöglich;
  • er erschwert eine effektive Wirtschafts- und Unternehmensaufsicht und bietet unzureichende Vorkehrungen zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität.



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