Antrag der Fraktion Die
Linke. betreffend „Umsetzung der Anordnung des Hessischen Innenministers nach §
23 Abs. 1, § 60 a Abs. 1 AufenthG (Bleiberechtsregelung)“
Beschluss:
Der Kreistag möge
beschließen:
1)
Der Kreisausschuss wird beauftragt die Anordnung des Hessischen
Innenministers vom 28.11.2006 so umzusetzen, dass die Spielräume der Anordnung
zu Gunsten der antragstellenden Personen ausgenutzt werden.
2)
Der Kreisausschuss wird beauftragt auf das Regierungspräsidium in Gießen
einzuwirken, damit die Unterlagen von Personen, die von der
Bleiberechtsregelung betroffen sein können, unverzüglich und vollständig an die
Ausländerbehörde des Kreises übermittelt werden.
3)
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf übernimmt bei Personen, die von der
Bleiberechtsregelung betroffen sein können, grundsätzlich die Kosten für die
Ausstellung von Reisepässen oder deren Ersatzdokumente.
4)
Der Kreisausschuss wird aufgefordert, die Statistik nach Nr.11 der
Anordnung des Hessischen Innenministers vom 28.11.2006 ab dem 1. April 2007 in
geeigneter Form zu veröffentlichen.
Begründung:
Der Hessische Innenminister
hat in einer Anordnung am 28.11.2006 die Bleiberechtsregelung für Personen mit
Duldung in Hessen näher erläutert. Diese Bleiberechtsregelung bleibt weit
hinter dem zurück, was eine humane Gesellschaft zu leisten im Stande wäre.
Daher ist es umso dringlicher, die Ermessensspielräume bei der Beurteilung der
Lage der betroffenen Menschen zu deren Gunsten auszuschöpfen. Bürokratische
Hindernisse und mangelnde Informationen über die Möglichkeiten der
Bleiberechtsregelung dürfen auf keinen Fall zu Lasten der betroffenen Menschen
gehen. Wenn die in Bund und Ländern Verantwortung Tragenden sich nicht dazu
durchringen können, für geduldete Menschen ein generelles Bleiberecht zu
erlassen, sollte auf Kreisebene alles menschenmögliche unternommen werden, auf
dass eine große Anzahl von Menschen das Bleiberecht nach dem derzeitigen Stand
in Anspruch nehmen können.
gez.
Anna Hofmann gez. Herwig Selzer