Antrag der Fraktion Die
Linke. betreffend „Bleiberechtsregelung für geduldete Flüchtlinge“
Beschluss:
Der Kreistag des
Landkreises Marburg-Biedenkopf appelliert an die Fraktionen der Großen Koalition
in Berlin die angestrebte Bleiberechtsregelung für bisher nur geduldete
Flüchtlinge so zu gestalten, dass folgende Forderungen, die die Fraktion DIE
LINKE: im Bundestag eingebracht hat, erfüllt werden:
Effektiver Schutz von
Flüchtlingen entsprechend internationaler Konventionen. Die restriktive
Anhörungs- und Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge muss beendet werden, vor allem die forcierten Widerrufsverfahren
gegen bereits anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte. Der behördliche
Umgang mit besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen (Traumatisierte,
Minderjährige usw.) muss auf die besondere Anforderungen eingestellt werden.
Eine gesetzliche
Bleiberechtsregelung, die länger hier lebenden geduldeten Flüchtlingen und
Asylsuchenden einen Rechtsanspruch auf Aufenthalt verschafft und ihre
Integration ermöglicht. Die Abschaffung des diskriminierenden
Asylbewerberleistungsgesetzes. Ein Recht auf Arbeit für hier lebende
Flüchtlinge. Die Legalisierung illegaler Flüchtlinge durch eine großzügiges
Amnestie
Begründung:
Der Umgang mit
AsylbewerberInnen und Flüchtlingen soll sich nicht an deren potenziellen
Abschiebung, sondern am möglichen Bleiberecht der Einzelnen orientieren.
Flüchtlinge werden nach geltender Rechtslage und Praxis mit zahlreichen
Beschränkungen, unsicherem Rechtsstatus (bis hin zu Illegalität) und mangelnder
Versorgung konfrontiert. Ihre Integration wird hierdurch verhindert, ihre
individuellen Rechte und Entfaltungsmöglichkeiten werden verletzt.
Die Situation der
Geduldeten hat sich durch das Zuwanderungsgesetz nicht verbessert. Das allseits
kritisierte Prinzip der „Kettenduldung“ wird überwiegend beibehalten. Die
Praxis der Arbeitsverbote hat sich unter der Ägide der Ausländerbehörden sogar
noch verschärft, so dass viele Betroffene ihren Arbeitsplatz verloren haben und
sozialhilfeabhängig gemacht wurden. Trotz jahrelanger
Sozialversicherungsabgaben wird solchen geduldeten Flüchtlingen ein Anspruch
auf Arbeitslosengeld verwehrt. Sie erhalten lediglich Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz, die etwa 35% unter dem Niveau von Hartz IV liegen
und die im Regelfall nur in „Sachleistungsform“ (kein Bargeld) gewährt werden.
Schlimmstenfalls müssen die Betroffenen ihre Wohnung aufgeben und werden in
einem Wohnheim oder in einer so genannten „Ausreiseeinrichtung“
zwangsuntergebracht. Aus humanitären Gründen ist somit eine großzügige Regelung
mit einer Amnestie der bereits in Deutschland lebenden Menschen geboten.
gez.
Anna Hofmann gez. Herwig Selzer