Antrag der Fraktion Die Linke. betreffend „Bleiberechtsregelung für geduldete Flüchtlinge“

 

Beschluss:

Der Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf appelliert an die Fraktionen der Großen Koalition in Berlin die angestrebte Bleiberechtsregelung für bisher nur geduldete Flüchtlinge so zu gestalten, dass folgende Forderungen, die die Fraktion DIE LINKE: im Bundestag eingebracht hat, erfüllt werden:

 

Effektiver Schutz von Flüchtlingen entsprechend internationaler Konventionen. Die restriktive Anhörungs- und Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge muss beendet werden, vor allem die forcierten Widerrufsverfahren gegen bereits anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte. Der behördliche Umgang mit besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen (Traumatisierte, Minderjährige usw.) muss auf die besondere Anforderungen eingestellt werden.

 

Eine gesetzliche Bleiberechtsregelung, die länger hier lebenden geduldeten Flüchtlingen und Asylsuchenden einen Rechtsanspruch auf Aufenthalt verschafft und ihre Integration ermöglicht. Die Abschaffung des diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetzes. Ein Recht auf Arbeit für hier lebende Flüchtlinge. Die Legalisierung illegaler Flüchtlinge durch eine großzügiges Amnestie

 

Begründung:

 

Der Umgang mit AsylbewerberInnen und Flüchtlingen soll sich nicht an deren potenziellen Abschiebung, sondern am möglichen Bleiberecht der Einzelnen orientieren. Flüchtlinge werden nach geltender Rechtslage und Praxis mit zahlreichen Beschränkungen, unsicherem Rechtsstatus (bis hin zu Illegalität) und mangelnder Versorgung konfrontiert. Ihre Integration wird hierdurch verhindert, ihre individuellen Rechte und Entfaltungsmöglichkeiten werden verletzt.

 

Die Situation der Geduldeten hat sich durch das Zuwanderungsgesetz nicht verbessert. Das allseits kritisierte Prinzip der „Kettenduldung“ wird überwiegend beibehalten. Die Praxis der Arbeitsverbote hat sich unter der Ägide der Ausländerbehörden sogar noch verschärft, so dass viele Betroffene ihren Arbeitsplatz verloren haben und sozialhilfeabhängig gemacht wurden. Trotz jahrelanger Sozialversicherungsabgaben wird solchen geduldeten Flüchtlingen ein Anspruch auf Arbeitslosengeld verwehrt. Sie erhalten lediglich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die etwa 35% unter dem Niveau von Hartz IV liegen und die im Regelfall nur in „Sachleistungsform“ (kein Bargeld) gewährt werden. Schlimmstenfalls müssen die Betroffenen ihre Wohnung aufgeben und werden in einem Wohnheim oder in einer so genannten „Ausreiseeinrichtung“ zwangsuntergebracht. Aus humanitären Gründen ist somit eine großzügige Regelung mit einer Amnestie der bereits in Deutschland lebenden Menschen geboten.

 

gez. Anna Hofmann gez. Herwig Selzer