Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 8. Oktober 2004 mehrheitlich der Vorlage des Kreisausschusses zur Durchführung einer Sale-and-lease-back-Finanzierung mit Barwertvorteil zugestimmt. Unter Punkt fünf der Vorlage heißt es: Mit der Umsetzung der Konzeption wird die Hannover Leasing GmbH & Co KG beauftragt. Dies ist ein öffentlicher Auftrag im Sinne des § 99 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Die Durchführung des beschlossenen Sale-and-lease-back-Geschäftes mit Barwertvorteil ist daher auszuschreiben oder in-house durchzuführen.
Begründung:
Die Entgelte, die die Hannover-Leasing-GmbH für den Auftrag, das in der Kreistagssitzung vom 8. Oktober 2004 beschlossene Sale-and-lease-back-Geschäftes mit Barwertvorteil abzuwickeln, erhält, liegen vermutlich weit über den Schwellenwerten, die eine Ausschreibung für einen öffentlichen Auftrag zwingend erforderlich machen.
Für eine in-house-Abwicklung sprechen folgende Argumente:
1.) Das Konzept des Geschäftes ist bekannt.
2.) Die Finanzierung kann auch ohne Arrangierung einer Leasing-Gesellschaft sachgerecht erfolgen. Die örtliche Sparkasse kann dabei helfen eine passgenaue und günstige Finanzierung zu erstellen.
3.) Die Bewertung der kreiseigenen Immobilien erfolgte sowieso durch einen unabhängigen Gutachter.
4.) Eine Leasing-Gesellschaft übernimmt im Rahmen eines kostspieligen Geschäftsbetreuungsvertrages die laufende Betreuung der Transaktion. Dies ist jedoch überschaubar und wenig anspruchsvoll. Die Entscheidungen über die laufenden Unterhaltungen der Immobilien werden weiterhin vom Landkreis getroffen. Auf der Ebene der Objektgesellschaft sind sämtliche Entscheidungen bereits vorprogrammiert und bedürfen keiner unternehmerischer Initiative.