Der Kreisausschuss wird beauftragt, die Menschen, die Anspruch auf Leistungen des Stadtpasses der Stadt Marburg haben, in geeigneter Weise über ihre Möglichkeiten aufzuklären.
Begründung
Viele Menschen, die bisher vom Sozialamt der Stadt Marburg betreut wurden, werden ab Januar 2005 von den Mitarbeitern des neuen Fachdienstes SGB II des Landkreises betreut. Diese Menschen können oftmals Leistungen des Marburger Stadtpasses erhalten. Damit diese Menschen die Leistungen des Stadtpasses in Anspruch nehmen können, ist sicher zu stellen, dass die Informationen über den Marburger Stadtpass die möglichen Anspruchberechtigten erreichen.