Antrag der Fraktion Die Linke. betreffend „Polizeieinsatz in der Kreistagsitzung vom 13. Oktober 2006“

 

Beschluss:

 

Der Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf missbilligt die Polizeiaktion während der Kreistagsitzung am 13. Oktober.

Der Kreistag bewertet das Tragen eines antifaschistischen Ansteckers keinesfalls als Straftatbestand nach §86a Nr 2 StGB. Der Kreistag bittet die Ermittlungsbehörden die Ermittlungen einzustellen.

 

Begründung:

 

Wer ein durchgestrichenes Hakenkreuz, durchgestrichen wie die Zigarette auf einem Zeichen für Räume, in denen nicht geraucht werden darf, als Zeichen der Propaganda gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik wertet, ist böswillig. Noch einmal ganz deutlich: Wer ein durchgestrichenes Hakenkreuz z. B. als Anstecknadel trägt, ist gegen Faschismus und Rassismus und bekennt sich dazu. Er will diese gefährlichen Einstellung und Aktivitäten aus der Gesellschaft verbannt wissen. So wie die Zigarette aus rauchfreien Räumen verbannt bleibt.

 

Das ist logisch und auch durch juristische Spitzfindigkeiten nicht aus der Welt zu schaffen. Leider sehen dies die bundesdeutsche Polizei und Justiz jedoch ganz anders. Der Polizeieinsatz während der Sitzung des Kreistages am 13. Oktober ist ein eindeutiger Beleg dafür. Die Abgeordneten des Kreistages Marburg-Biedenkopf sollten sich daher eindeutig, gegen die Strafverfolgung von bekennenden AntifaschistInnen aussprechen. In einer Zeit, in der rechtsradikale Gewalttäter  Menschen brutal zusammenschlagen, signalisieren die Kreistagsabgeordneten des Landkreises Marburg-Biedenkopf, dass die Aufgabe der Polizei der Schutz von Menschen, die von Faschisten bedroht werden - Ausländer, Juden, Menschen dunkler Hautfarbe, Homosexuelle, Behinderte. Die erkenntnisdienstliche Behandlung von Antifaschisten gehört sicher nicht dazu!

 

gez. Anna Hofmann gez. Heidemarie Boulnois