Antrag der Fraktion Die
Linke. betreffend „Polizeieinsatz in der Kreistagsitzung vom 13. Oktober 2006“
Beschluss:
Der Kreistag des
Landkreises Marburg-Biedenkopf missbilligt die Polizeiaktion während der
Kreistagsitzung am 13. Oktober.
Der Kreistag bewertet das
Tragen eines antifaschistischen Ansteckers keinesfalls als Straftatbestand nach
§86a Nr 2 StGB. Der Kreistag bittet die Ermittlungsbehörden die Ermittlungen
einzustellen.
Begründung:
Wer ein durchgestrichenes
Hakenkreuz, durchgestrichen wie die Zigarette auf einem Zeichen für Räume, in
denen nicht geraucht werden darf, als Zeichen der Propaganda gegen die
verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik wertet, ist böswillig. Noch einmal
ganz deutlich: Wer ein durchgestrichenes Hakenkreuz z. B. als Anstecknadel
trägt, ist gegen Faschismus und Rassismus und bekennt sich dazu. Er will diese
gefährlichen Einstellung und Aktivitäten aus der Gesellschaft verbannt wissen.
So wie die Zigarette aus rauchfreien Räumen verbannt bleibt.
Das ist logisch und auch
durch juristische Spitzfindigkeiten nicht aus der Welt zu schaffen. Leider
sehen dies die bundesdeutsche Polizei und Justiz jedoch ganz anders. Der
Polizeieinsatz während der Sitzung des Kreistages am 13. Oktober ist ein
eindeutiger Beleg dafür. Die Abgeordneten des Kreistages Marburg-Biedenkopf
sollten sich daher eindeutig, gegen die Strafverfolgung von bekennenden
AntifaschistInnen aussprechen. In einer Zeit, in der rechtsradikale
Gewalttäter Menschen brutal
zusammenschlagen, signalisieren die Kreistagsabgeordneten des Landkreises
Marburg-Biedenkopf, dass die Aufgabe der Polizei der Schutz von Menschen, die
von Faschisten bedroht werden - Ausländer, Juden, Menschen dunkler Hautfarbe,
Homosexuelle, Behinderte. Die erkenntnisdienstliche Behandlung von
Antifaschisten gehört sicher nicht dazu!
gez.
Anna Hofmann gez. Heidemarie Boulnois