Antrag der Fraktion Die Linke. betreffend „Unterstützung Verfassungsklage gegen Studiengebühren“

 

Beschluss:

 

Der Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf beauftragt den Kreisausschuss, die Städte und Gemeinden des Landkreises tatkräftig dabei zu unterstützen, damit deren BürgerInnen schnell und ohne bürokratische Hürden den Antrag auf Entscheidung des Staatsgerichtshofes über die Verfassungsmäßigkeit des „Gesetzes zur Einführung von Studiengebühren an den Hochschulen des Landes und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 16.10.2006 (GVBl. I S. 512)“ stellen können. Die Mitglieder des Kreistages Marburg-Biedenkopf appellieren an die Mitglieder des Kreisausschusses und alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises sich an der Verfassungsklage zu beteiligen.

 

Begründung:

 

Die Hessische Verfassung ist eine der wenigen in Deutschland, die vom Volk beschlossen wurde - vor genau 60 Jahren. Ihr Artikel 59 verbietet Gebühren an „allen öffentlichen Grund- Mittel-, höheren und Hochschulen“. Als einzige Ausnahme gestattet die Verfassung Gebühren für diejenigen, die sich solche leisten können. Die Landesregierung macht in ihrem Studienbeitragsgesetz nun die Ausnahme zur Regel.

 

Der Staatsgerichtshof hat die Gebührenfreiheit in früheren Entscheidungen stets als einklagbares soziales Grundrecht gesehen. Nach dem Willen der Landesregierung bliebe dieses in Deutschland einmalige Grundrecht ohne jede Wirkung. Ist dieser Damm einmal gebrochen, ist es nicht weit zu Gebühren für den Schulbesuch. Die Studierendenschaften Hessens, die Landes-ASten-Konferenz Hessen, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hessen (GEW) und der DGB Hessen haben die Initiative ergriffen, um über eine Verfassungsklage nach Artikel 131 der Hessischen Verfassung das „Gesetz zur Einführung von Studienbeiträgen an den Hochschulen des Landes und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 16.10.2006 (GVBl. I S. 512) vom Staatsgerichtshof des Landes Hessen für ungültig und nichtig erklären zu lassen.

 

In der Sitzung des Kreistages am 07.Juli 2006 fasste die Mehrheit der Abgeordneten folgenden Beschluss:

 

1)     Der Kreistag Marburg-Biedenkopf nimmt den Beschluss des Kreisjugendparlamentes (KJP) vom 11.06.2006 unter TOP 8 zu Kenntnis in dem es heißt: „Das Kreisjugendparlament fordert den Kreistag auf, unter Ausschöpfung aller ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, auf die Landesregierung einzuwirken, diesen Beschluss (zur Einführung von Studiengebühren) wieder zurückzunehmen.“

2)     Der Kreistag Marburg-Biedenkopf unterstützt die Protestbewegung der Studierenden in Marburg gegen Studiengebühren.

3)     Allgemeine Studiengebühren sind unsozial und eine Sackgasse auf der Suche nach Möglichkeiten, die finanzielle Unterausstattung der Hochschulen zu beheben. Die Einführung der Studiengebühren widersprechen der Chancengleichheit gerade für Studierende aus sozial schwächeren Familien, für Alleinerziehende und für Studierende aus Familien mit Migrationshintergrund.

4)     Vordringliches politisches Ziel ist es, die im internationalen Vergleich zu niedrige Studienquote zu erhöhen und junge Menschen zur Aufnahme und zum Abschluss eines Studiums zu ermutigen. Das Recht sich seinen Bildungsweg frei auszusuchen darf nicht an finanziellen Hürden scheitern. Der Kreistag befürchtet daher auch negative Auswirkungen auf die Studierendenzahlen an der Philipps-Universität in Marburg.

5)     Der Kreistag Marburg-Biedenkopf sieht sich in der Verpflichtung gegenüber der jungen Generation für deren Zukunftschancen aktiv einzutreten. Daher begrüßt der Kreistag Marburg-Biedenkopf die Position des KJP zum Thema Studiengebühren und unterstützt die Forderung den Beschluss zur Einführung von Studiengebühren wieder zurück zu nehmen.

 

Wenn dieser Beschluss nicht nur ein unverbindliches Lippenbekenntnis sein soll, wäre es konsequent und folgerichtig, wenn der Kreistag die Initiative der Studierendenschaften, der Landes-Asten-Konferenz, der GEW und des DGB mit obigem Auftrag an den Kreisausschuss unterstützte.

 

gez. Anna Hofmann gez. Heidi Boulnois