Antrag der Fraktion Die
Linke. betreffend „Unterstützung Verfassungsklage gegen Studiengebühren“
Beschluss:
Der Kreistag des
Landkreises Marburg-Biedenkopf beauftragt den Kreisausschuss, die Städte und
Gemeinden des Landkreises tatkräftig dabei zu unterstützen, damit deren
BürgerInnen schnell und ohne bürokratische Hürden den Antrag auf Entscheidung
des Staatsgerichtshofes über die Verfassungsmäßigkeit des „Gesetzes zur
Einführung von Studiengebühren an den Hochschulen des Landes und zur Änderung
weiterer Vorschriften vom 16.10.2006 (GVBl. I S. 512)“ stellen können. Die
Mitglieder des Kreistages Marburg-Biedenkopf appellieren an die Mitglieder des
Kreisausschusses und alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises sich an der
Verfassungsklage zu beteiligen.
Begründung:
Die Hessische Verfassung
ist eine der wenigen in Deutschland, die vom Volk beschlossen wurde - vor genau
60 Jahren. Ihr Artikel 59 verbietet Gebühren an „allen öffentlichen Grund-
Mittel-, höheren und Hochschulen“. Als einzige Ausnahme gestattet die
Verfassung Gebühren für diejenigen, die sich solche leisten können. Die
Landesregierung macht in ihrem Studienbeitragsgesetz nun die Ausnahme zur
Regel.
Der Staatsgerichtshof hat
die Gebührenfreiheit in früheren Entscheidungen stets als einklagbares soziales
Grundrecht gesehen. Nach dem Willen der Landesregierung bliebe dieses in
Deutschland einmalige Grundrecht ohne jede Wirkung. Ist dieser Damm einmal
gebrochen, ist es nicht weit zu Gebühren für den Schulbesuch. Die
Studierendenschaften Hessens, die Landes-ASten-Konferenz Hessen, die
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hessen (GEW) und der DGB Hessen haben
die Initiative ergriffen, um über eine Verfassungsklage nach Artikel 131 der
Hessischen Verfassung das „Gesetz zur Einführung von Studienbeiträgen an den
Hochschulen des Landes und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 16.10.2006
(GVBl. I S. 512) vom Staatsgerichtshof des Landes Hessen für ungültig und
nichtig erklären zu lassen.
In der Sitzung des
Kreistages am 07.Juli 2006 fasste die Mehrheit der Abgeordneten folgenden
Beschluss:
1)
Der Kreistag Marburg-Biedenkopf nimmt den Beschluss des
Kreisjugendparlamentes (KJP) vom 11.06.2006 unter TOP 8 zu Kenntnis in dem es
heißt: „Das Kreisjugendparlament fordert den Kreistag auf, unter Ausschöpfung aller
ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, auf die Landesregierung einzuwirken,
diesen Beschluss (zur Einführung von Studiengebühren) wieder zurückzunehmen.“
2)
Der Kreistag Marburg-Biedenkopf unterstützt die Protestbewegung der
Studierenden in Marburg gegen Studiengebühren.
3)
Allgemeine Studiengebühren sind unsozial und eine Sackgasse auf der
Suche nach Möglichkeiten, die finanzielle Unterausstattung der Hochschulen zu
beheben. Die Einführung der Studiengebühren widersprechen der Chancengleichheit
gerade für Studierende aus sozial schwächeren Familien, für Alleinerziehende
und für Studierende aus Familien mit Migrationshintergrund.
4)
Vordringliches politisches Ziel ist es, die im internationalen Vergleich
zu niedrige Studienquote zu erhöhen und junge Menschen zur Aufnahme und zum
Abschluss eines Studiums zu ermutigen. Das Recht sich seinen Bildungsweg frei
auszusuchen darf nicht an finanziellen Hürden scheitern. Der Kreistag
befürchtet daher auch negative Auswirkungen auf die Studierendenzahlen an der
Philipps-Universität in Marburg.
5)
Der Kreistag Marburg-Biedenkopf sieht sich in der Verpflichtung
gegenüber der jungen Generation für deren Zukunftschancen aktiv einzutreten.
Daher begrüßt der Kreistag Marburg-Biedenkopf die Position des KJP zum Thema
Studiengebühren und unterstützt die Forderung den Beschluss zur Einführung von
Studiengebühren wieder zurück zu nehmen.
Wenn dieser Beschluss nicht
nur ein unverbindliches Lippenbekenntnis sein soll, wäre es konsequent und
folgerichtig, wenn der Kreistag die Initiative der Studierendenschaften, der
Landes-Asten-Konferenz, der GEW und des DGB mit obigem Auftrag an den
Kreisausschuss unterstützte.
gez.
Anna Hofmann gez. Heidi Boulnois