Berichtsantrag gesetzlicher Mindestlohn

 

Beschluss:

Der Kreisausschuss wird beauftragt bis zur nächsten Sitzung des Kreistages am 13. Oktober zu berichten:

 

1.)    Hätte die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, in Höhe von 7,50 € oder 8 € voraussichtlich Auswirkungen auf die Vergabepraxis des Landkreises Marburg-Biedenkopf? Wenn ja welche?

2.)    Hätte die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes von 7,50 € oder 8 €  voraussichtlich Auswirkungen auf die Beschäftigten von kreiseigenen Betrieben?

3.)    Hätte die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 7,50 € oder 8 € voraussichtlich Auswirkungen auf den Haushalt des Landkreises? Wenn ja, welche?

4.)    Wie würde sich die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes von 7,50 € oder 8 € nach Einschätzung des Kreisausschusses auf die Vermittlungspraxis des Kreisjobcenters (KJC) auswirken?

5.)    Wie schätzt der Kreisausschuss die Auswirkungen eines gesetzlichen Mindestlohnes von 7,50 € oder 8 € auf die Kaufkraft im Landkreis ein?

Wie schätzt der Kreisausschuss die Auswirkungen einer Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes von 7,50 € oder 8 € auf den heimischen Handel und das heimische Gewerbe ein?

 

Begründung:

Die Diskussion um einen gesetzlichen Mindestlohn erreicht auch den Landkreis Marburg-Biedenkopf. Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes wird nicht ohne Auswirkungen auf Vergabepraxis, Beschäftigte von Betrieben der öffentlichen Hand und die Vermittlungspraxis von Agentur für Arbeit und Kreisjobcenter bleiben. Daher ist es sinnvoll und notwendig, dass der Kreisausschuss eine Einschätzung für die Auswirkungen eines gesetzlichen Mindestlohnes im Landkreis Marburg-Biedenkopf abgibt, damit von den betroffenen Stellen rechtzeitig Maßnahmen ergriffen werden können, um Übergangsschwierigkeiten bei einer Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns aus dem Weg zu räumen.

 

 

Gez. Anna Hofmann                                                                     Heidemarie Boulnois