Berichtsantrag gesetzlicher
Mindestlohn
Beschluss:
Der Kreisausschuss
wird beauftragt bis zur nächsten Sitzung des Kreistages am 13. Oktober zu
berichten:
1.) Hätte die Einführung eines gesetzlichen
Mindestlohns, in Höhe von 7,50 € oder 8 € voraussichtlich Auswirkungen auf die
Vergabepraxis des Landkreises Marburg-Biedenkopf? Wenn ja welche?
2.) Hätte die Einführung eines gesetzlichen
Mindestlohnes von 7,50 € oder 8 €
voraussichtlich Auswirkungen auf die Beschäftigten von kreiseigenen
Betrieben?
3.) Hätte die Einführung eines gesetzlichen
Mindestlohns von 7,50 € oder 8 € voraussichtlich Auswirkungen auf den Haushalt
des Landkreises? Wenn ja, welche?
4.) Wie würde sich die Einführung eines
gesetzlichen Mindestlohnes von 7,50 € oder 8 € nach Einschätzung des
Kreisausschusses auf die Vermittlungspraxis des Kreisjobcenters (KJC)
auswirken?
5.) Wie schätzt der Kreisausschuss die
Auswirkungen eines gesetzlichen Mindestlohnes von 7,50 € oder 8 € auf die
Kaufkraft im Landkreis ein?
Wie schätzt der Kreisausschuss die Auswirkungen einer Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes von 7,50 € oder 8 € auf den heimischen Handel und das heimische Gewerbe ein?
Begründung:
Die Diskussion um
einen gesetzlichen Mindestlohn erreicht auch den Landkreis Marburg-Biedenkopf.
Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes wird nicht ohne Auswirkungen
auf Vergabepraxis, Beschäftigte von Betrieben der öffentlichen Hand und die
Vermittlungspraxis von Agentur für Arbeit und Kreisjobcenter bleiben. Daher ist
es sinnvoll und notwendig, dass der Kreisausschuss eine Einschätzung für die
Auswirkungen eines gesetzlichen Mindestlohnes im Landkreis Marburg-Biedenkopf
abgibt, damit von den betroffenen Stellen rechtzeitig Maßnahmen ergriffen
werden können, um Übergangsschwierigkeiten bei einer Einführung eines
gesetzlichen Mindestlohns aus dem Weg zu räumen.
Gez. Anna Hofmann Heidemarie Boulnois