Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend „Übernahme Mitgliedsbeiträge Mieterverein durch KJC“

 

Beschluss:

 

Der Kreistag Marburg-Biedenkopf fordert die Bundesregierung auf, Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Leistungsbeziehende nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch sowie wohngeldberechtigte Personen einen Rechtsanspruch auf eine kostenlose, unabhängige Mietrechtsberatung erhalten.

Bis diese Aufforderung verwirklicht ist, wird das Kreisjobcenter (KJC) angewiesen, für Leistungsbeziehende in seinem Verantwortungsbereich die Kosten der Mitgliedsbeiträge für Mietervereine zu übernehmen.

 

Begründung:

 

Die Erfahrungen von Mietervereinen und -verbänden zeigen, dass die Überprüfung von Mieterhöhungen, von Betriebskostenabrechnungen, von Mietpreisüberhöhungen u. Ä. bei den Kostenträgern häufig nicht durchgeführt und unkritisch übernommen werden. Es ist deshalb sinnvoll, dass auch zum effizienten Einsatz der öffentlichen Gelder diese Rechtsprüfung dort stattfindet, wo es den entsprechenden Sachverstand und die Erfahrung gibt. Der Anspruch auf eine Mietrechtsberatung ist nicht nur aus rechtsstaatlichen Gründen zu befürworten, sondern kann in der Praxis auch dazu führen, die Träger, die Sozialleistungen für Menschen mit geringem oder keinem Einkommen erbringen, erheblich zu entlasten.

Die in der Vergangenheit häufig gehandhabte Praxis, dass die Sozialämter den Mitgliedsbeitrag beim Mieterverein übernehmen, um auf diese Weise eine qualifizierte Beratung zu ermöglichen, hat sich auch wirtschaftlich für die Kommunen durchaus gerechnet.

Im Ergebnis von Beratungen durch Mietervereine, zum Beispiel zu Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen, Schönheitsreparaturen usw., konnten die Kostenträger erheblich entlastet werden.

Die Praxis des KJC die Mitgliedsbeiträge mal zu übernehmen mal nicht zu übernehmen ist rational nicht nachvollziehbar. Eine generelle Regelung ist daher geboten.

 

gez. Heidi Boulnois gez. Herwig Selzer gez. Inge Sturm