Antrag der Fraktion DIE LINKE
betreffend „Übernahme Mitgliedsbeiträge Mieterverein durch KJC“
Beschluss:
Der Kreistag Marburg-Biedenkopf
fordert die Bundesregierung auf, Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass
Leistungsbeziehende nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
sowie wohngeldberechtigte Personen einen Rechtsanspruch auf eine kostenlose,
unabhängige Mietrechtsberatung erhalten.
Bis diese Aufforderung verwirklicht
ist, wird das Kreisjobcenter (KJC) angewiesen, für Leistungsbeziehende in seinem
Verantwortungsbereich die Kosten der Mitgliedsbeiträge für Mietervereine zu
übernehmen.
Begründung:
Die Erfahrungen von Mietervereinen
und -verbänden zeigen, dass die Überprüfung von Mieterhöhungen, von
Betriebskostenabrechnungen, von Mietpreisüberhöhungen u. Ä. bei den
Kostenträgern häufig nicht durchgeführt und unkritisch übernommen werden. Es
ist deshalb sinnvoll, dass auch zum effizienten Einsatz der öffentlichen Gelder
diese Rechtsprüfung dort stattfindet, wo es den entsprechenden Sachverstand und
die Erfahrung gibt. Der Anspruch auf eine Mietrechtsberatung ist nicht nur aus
rechtsstaatlichen Gründen zu befürworten, sondern kann in der Praxis auch dazu
führen, die Träger, die Sozialleistungen für Menschen mit geringem oder keinem
Einkommen erbringen, erheblich zu entlasten.
Die in der Vergangenheit häufig
gehandhabte Praxis, dass die Sozialämter den Mitgliedsbeitrag beim Mieterverein
übernehmen, um auf diese Weise eine qualifizierte Beratung zu ermöglichen, hat
sich auch wirtschaftlich für die Kommunen durchaus gerechnet.
Im Ergebnis von Beratungen durch
Mietervereine, zum Beispiel zu Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen,
Schönheitsreparaturen usw., konnten die Kostenträger erheblich entlastet
werden.
Die Praxis des KJC die
Mitgliedsbeiträge mal zu übernehmen mal nicht zu übernehmen ist rational nicht
nachvollziehbar. Eine generelle Regelung ist daher geboten.
gez. Heidi Boulnois gez. Herwig
Selzer gez. Inge Sturm