Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend „Einrichtung eines Schulmittelfonds“

 

Beschluss:

 

Der Kreistag möge beschließen:

 

1)      Der Landkreis Marburg-Biedenkopf richtet nach dem Vorbild anderer Städte, Gemeinden und Landkreise einen Schulmittelfond ein, aus dem Kindern aus bedürftigen Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV, Sozialgeld, Niedriglohn) Lernmittel zur Verfügung gestellt werden, die von der Lernmittelfreiheit in Hessen nicht abgedeckt sind (etwa: Taschenrechner, Zeichenblocks, Turnschuhe, Wachsmalkreiden, Musikinstrumente, Grammatikbücher usw. usf..)

2)      Der Kreisausschuss wirkt im Gespräch mit den Schulleitungen daraufhin, dass für zusätzliche Anschaffungen in den Schulen eine Obergrenze festgelegt wird, die pro SchülerIn und pro Schuljahr nicht überschritten werden darf. Diese Obergrenze soll bei 250 € pro SchülerIn/pro Jahr liegen.

3)      Schüler aus bedürftigen Familien erhalten die zusätzlichen Lernmittel bis zu dieser Grenze aus dem einzurichtenden Schulmittelfond.

4)      Die Fördervereine an den kreiseigenen Schulen werden aufgefordert und darin unterstützt, konkrete Angebote – vom warmen Mittagessen in der Schule bis zur Anschaffung von Landkarten, Zirkeln oder Mikroskopen - zu entwickeln.

5)      Ein „Runder Tisch“ - GEW, Staatliches Schulamt, Kinderschutzbund, Diakonisches Werk Oberhessen, Sozialdienst Katholischer Frauen, usw. wird auf Einladung des Kreisausschusses zweimal jährlich einen Überblick über die materielle Ausstattung der kreiseigenen Schulen und die individuelle Ausstattung der Schüler erarbeiten.

6)      Der Kreisausschuss bittet die kreiseigenen Grundschulen, die Anschaffungslisten für die Schulanfänger bescheiden zu halten, mehr auf pädagogische Phantasie als auf Gegenständliches zu setzen und daran zu denken, dass eine Einschulung für eine arme Familie einer Katastrophe gleichkommen kann.

 

 

 

Begründung:

I

n den regionalen und überregionalen Medien wurde in den vergangenen Tagen das Problem thematisiert, dass viele Schüler, deren Eltern Hartz-IV-Bezieher sind oder ein geringes Einkommen haben, sich die Grundausstattung für die Einschulung nicht leisten können. Auch im späteren Schulverlauf fallen oftmals am Schuljahresanfang Kosten an, die von den armen Familien in der Gesellschaft nicht getragen werden können. Um dieser Ausgrenzung zu begegnen ist die Einrichtung eines Schulmittelfonds auf Kreisebene notwendig.

 

gez.: Heidemarie Boulnois gez.: Inge Sturm gez.: Herwig Selzer