Antrag der Fraktion DIE LINKE
betreffend „Einrichtung eines Schulmittelfonds“
Beschluss:
Der Kreistag möge beschließen:
1)
Der
Landkreis Marburg-Biedenkopf richtet nach dem Vorbild anderer Städte, Gemeinden
und Landkreise einen Schulmittelfond ein, aus dem Kindern aus bedürftigen
Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV, Sozialgeld, Niedriglohn) Lernmittel zur
Verfügung gestellt werden, die von der Lernmittelfreiheit in Hessen nicht
abgedeckt sind (etwa: Taschenrechner, Zeichenblocks, Turnschuhe,
Wachsmalkreiden, Musikinstrumente, Grammatikbücher usw. usf..)
2)
Der
Kreisausschuss wirkt im Gespräch mit den Schulleitungen daraufhin, dass für
zusätzliche Anschaffungen in den Schulen eine Obergrenze festgelegt wird, die
pro SchülerIn und pro Schuljahr nicht überschritten werden darf. Diese
Obergrenze soll bei 250 € pro SchülerIn/pro Jahr liegen.
3)
Schüler
aus bedürftigen Familien erhalten die zusätzlichen Lernmittel bis zu dieser
Grenze aus dem einzurichtenden Schulmittelfond.
4)
Die
Fördervereine an den kreiseigenen Schulen werden aufgefordert und darin
unterstützt, konkrete Angebote – vom warmen Mittagessen in der Schule bis zur
Anschaffung von Landkarten, Zirkeln oder Mikroskopen - zu entwickeln.
5)
Ein
„Runder Tisch“ - GEW, Staatliches Schulamt, Kinderschutzbund, Diakonisches Werk
Oberhessen, Sozialdienst Katholischer Frauen, usw. wird auf Einladung des
Kreisausschusses zweimal jährlich einen Überblick über die materielle
Ausstattung der kreiseigenen Schulen und die individuelle Ausstattung der
Schüler erarbeiten.
6)
Der
Kreisausschuss bittet die kreiseigenen Grundschulen, die Anschaffungslisten für
die Schulanfänger bescheiden zu halten, mehr auf pädagogische Phantasie als auf
Gegenständliches zu setzen und daran zu denken, dass eine Einschulung für eine
arme Familie einer Katastrophe gleichkommen kann.
Begründung:
I
n den regionalen und überregionalen
Medien wurde in den vergangenen Tagen das Problem thematisiert, dass viele
Schüler, deren Eltern Hartz-IV-Bezieher sind oder ein geringes Einkommen haben,
sich die Grundausstattung für die Einschulung nicht leisten können. Auch im
späteren Schulverlauf fallen oftmals am Schuljahresanfang Kosten an, die von
den armen Familien in der Gesellschaft nicht getragen werden können. Um dieser Ausgrenzung
zu begegnen ist die Einrichtung eines Schulmittelfonds auf Kreisebene
notwendig.
gez.: Heidemarie Boulnois gez.: Inge
Sturm gez.: Herwig Selzer