Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend „Übernahme der Bildungskosten für Kinder armer Eltern im Rahmen des SGB II oder des SGB XII“

 

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss wird beauftragt, die Kinder armer Eltern dabei zu unterstützen, dass diese die Schulkosten im Rahmen von SGB II oder SGB XII erstattet bekommen. Der Kreisausschuss wird beauftragt hierzu ein Antragsformular (siehe Anlage) zu übernehmen, das die unabhängige Sozialberatung Bochum entwickelt hat.

 

Begründung:

 

„Reiches Land - arme Kinder“, dieses Motto der laufenden Kampagne gewerkschaftlicher Erwerbslosengruppen ist gegenwärtig zum Schuljahresbeginn in aller Munde. Dieser Antrag verfolgt das Ziel kurzfristig die Situation der betroffenen Schulkinder zu verbessern. Der Antrag der unabhängigen Sozialberatung Bochum beruht auf einem Entwurf von ver.di München.

Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass auch der Landkreis zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens verpflichtet ist. Dies ist aus der verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates hergeleitet, die aus dem Gebot zum Schutz der Menschenwürde im Rahmen des Sozialstaatsgebotes folgt (BverfGE 82,60/80) Dazu gehört bei Schulkindern unbedingt die Teilhabe am Unterricht und am üblichen

schulischen Leben.

 

gez. Heidemarie Boulnois gez. Inge Sturm gez. Herwig Selzer