Antrag der Fraktion DIE
LINKE betreffend „Übernahme der Bildungskosten für Kinder armer Eltern im
Rahmen des SGB II oder des SGB XII“
Beschluss:
Der Kreisausschuss wird
beauftragt, die Kinder armer Eltern dabei zu unterstützen, dass diese die
Schulkosten im Rahmen von SGB II oder SGB XII erstattet bekommen. Der
Kreisausschuss wird beauftragt hierzu ein Antragsformular (siehe Anlage) zu
übernehmen, das die unabhängige Sozialberatung Bochum entwickelt hat.
Begründung:
„Reiches Land - arme
Kinder“, dieses Motto der laufenden Kampagne gewerkschaftlicher
Erwerbslosengruppen ist gegenwärtig zum Schuljahresbeginn in aller Munde.
Dieser Antrag verfolgt das Ziel kurzfristig die Situation der betroffenen
Schulkinder zu verbessern. Der Antrag der unabhängigen Sozialberatung Bochum
beruht auf einem Entwurf von ver.di München.
Ausgangspunkt ist die
Überlegung, dass auch der Landkreis zur Sicherstellung eines menschenwürdigen
Lebens verpflichtet ist. Dies ist aus der verfassungsrechtlichen Pflicht des
Staates hergeleitet, die aus dem Gebot zum Schutz der Menschenwürde im Rahmen
des Sozialstaatsgebotes folgt (BverfGE 82,60/80) Dazu gehört bei Schulkindern
unbedingt die Teilhabe am Unterricht und am üblichen
schulischen Leben.
gez. Heidemarie Boulnois
gez. Inge Sturm gez. Herwig Selzer