Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur
Beschlussvorlage des Kreisausschusses „Kampagne RegioEnergie
Marburg-Biedenkopf“
Beschluss:
1)
Die veranschlagte Summe von 50 000 Euro zur Durchführung einer
professionellen Werbe- und Vermarktungskampagne in der Beschlussvorlage des
Kreisausschusses wird auf 100 000 Euro erhöht.
2)
Der erste Satz des Punktes 2. der Beschlussvorlage des Kreisausschusses
wird wie folgt geändert:
„Der Kreisausschuss schreibt einen Wettbewerb mit einem Gesamtpreisgeld von 100
000 Euro aus, in dem Werbeagenturen, Energieagenturen und andere
Energiedienstleistungsunternehmen aber auch Umweltverbände, sonstige
Non-Profit-Organisationen und Einzelpersonen aufgefordert werden, ein Konzept
zu entwickeln, das den Landkreis Marburg-Biedenkopf bis 2040 von fossilen und atomaren
Energieträgern unabhängig macht. Dieses Konzept soll in kurz- mittel- und
langfristige Maßnahmen unterteilt sein und insbesondere folgende Punkte
berücksichtigen:“
3)
Alternativ zu Punkt 2) ist zu prüfen, ob das Konzept den Landkreis von
fossilen und atomaren Energieträgern zu befreien, mit Hilfe des
Planungsverfahrens „Bürgergutachten durch Planungszelle“ erstellt werden kann.
Begründung:
Die Absicht des
Kreisausschusses den Landkreis bis 2040 von fossilen und atomaren
Energieträgern unabhängig zu machen ist uneingeschränkt zu begrüßen. Die
Beschlussvorlage des Kreisausschusses zeigt ansatzweise auf, mit welchen
Maßnahmen und Akteuren dieses Ziel erreicht werden soll.
Die Fraktion DIE LINKE im
Kreistag bezweifelt jedoch, dass eine reine Werbe- und Informationskampagne
ausreichend ist, um dieses Ziel zu erreichen. So wie Städte und Gemeinden bei
der Planung von wichtigen Bauprojekten oder der städtebaulichen Entwicklung
Wettbewerbe ausschreiben, um die besten Ideen zur Umsetzung von Zielen zu
gewinnen, so sollte der Landkreis bei der Planung der vermutlich wichtigsten
Aufgabe bis zur Mitte des 21. Jahrhunderts, sich ebenfalls dieses Instrumentes
bedienen. Die Aufgabe den Landkreis bis zum Jahre 2040 von fossilen und
atomaren Energieträgern unabhängig zu machen ist riesig. Sie wird
einschneidende Veränderungen an den Strukturen im Landkreis erfordern.
Um dies zu erreichen ist
ein komplexes Bündel von Maßnahmen und Aktivitäten auf allen gesellschaftlichen
Ebenen und in allen gesellschaftlichen Bereichen notwendig. Die Ergebnisse
eines lukrativen Ideenwettbewerbs sind für die Fraktion DIE LINKE eine
geeignete Grundlage für den Kreistag und den Kreisausschuss die notwendigen
Entscheidungen in der Zukunft zu treffen.
Eine starke
BürgerInnenbeteiligung wird von (fast) allen Fraktionen im Kreistag bei den
Entscheidungen für die Zukunft unseres Gemeinwesens eingefordert. Umso
erstaunlicher ist, dass bisher im Landkreis das Instrument „Planungszelle“ als
Beteiligungsmodell nur sehr zögerlich angewandt wird. Die Erstellung von
Bürgergutachten mittels Planungszellen ist ein Verfahren partizipativer
Politikberatung. Es ermöglicht Bürgern, ihre Meinung konstruktiv in politische
Entscheidungsprozesse einzubringen.
Das Verfahren wurde Anfang
der 70er Jahre von Prof. Dr. Peter C. Dienel an der Forschungsstelle
Bürgerbeteiligung und Planungsverfahren der Bergischen Universität
Gesamthochschule Wuppertal entwickelt und seither vielfach erfolgreich
eingesetzt. Im Zuge seiner Weiterentwicklung wurde es in seinem Ablauf weitgehend
standardisiert und hinsichtlich seiner Güte kontinuierlich verbessert.
Mit dem Begriff der
Planungszelle sind heute - im Gegensatz zu vielen anderen Formen der
Bürgerbeteiligung - exakt definierte Verfahrensmerkmale verbunden, die das
unbeeinflusste und objektive Zustandekommen der Ergebnisse sicherstellen:
Vorbereitung, Durchführung und Ergebnisauswertung des Verfahrens liegen in den
Händen eines neutralen Durchführungsträgers, der die Auswahl der
Bürgergutachter, die Operationalisierung des gestellten Problems im Programm,
sowie die Aufbereitung und Formulierung der Ergebnisse unabhängig vom
Auftraggeber vornimmt.
Jeweils 25 per Zufall
ausgewählte Personen arbeiten als Bürgergutachter in einer sogenannten
Planungszelle an einem konkreten, von einem Auftraggeber definierten Problem.
Ein Projekt umfasst mehrere Planungszellen, um die Repräsentativität der
Ergebnisse zu sichern und die Entscheidungsbasis zu verbreitern. Die
Bürgergutachter werden von ihren Alltagsverpflichtungen freigestellt und erhalten
eine Aufwandsentschädigung. Ihre Empfehlungen werden in einem Bürgergutachten
zusammengefasst.
gez.
Inge Sturm gez. Herwig Selzer gez. Heidi Boulnois