Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Beschlussvorlage des Kreisausschusses „Kampagne RegioEnergie Marburg-Biedenkopf“

 

Beschluss:

 

1)     Die veranschlagte Summe von 50 000 Euro zur Durchführung einer professionellen Werbe- und Vermarktungskampagne in der Beschlussvorlage des Kreisausschusses wird auf 100 000 Euro erhöht.

2)     Der erste Satz des Punktes 2. der Beschlussvorlage des Kreisausschusses wird wie folgt geändert:
„Der Kreisausschuss schreibt einen Wettbewerb mit einem Gesamtpreisgeld von 100 000 Euro aus, in dem Werbeagenturen, Energieagenturen und andere Energiedienstleistungsunternehmen aber auch Umweltverbände, sonstige Non-Profit-Organisationen und Einzelpersonen aufgefordert werden, ein Konzept zu entwickeln, das den Landkreis Marburg-Biedenkopf bis 2040 von fossilen und atomaren Energieträgern unabhängig macht. Dieses Konzept soll in kurz- mittel- und langfristige Maßnahmen unterteilt sein und insbesondere folgende Punkte berücksichtigen:“

3)     Alternativ zu Punkt 2) ist zu prüfen, ob das Konzept den Landkreis von fossilen und atomaren Energieträgern zu befreien, mit Hilfe des Planungsverfahrens „Bürgergutachten durch Planungszelle“ erstellt werden kann.

 

Begründung:

 

Die Absicht des Kreisausschusses den Landkreis bis 2040 von fossilen und atomaren Energieträgern unabhängig zu machen ist uneingeschränkt zu begrüßen. Die Beschlussvorlage des Kreisausschusses zeigt ansatzweise auf, mit welchen Maßnahmen und Akteuren dieses Ziel erreicht werden soll.

Die Fraktion DIE LINKE im Kreistag bezweifelt jedoch, dass eine reine Werbe- und Informationskampagne ausreichend ist, um dieses Ziel zu erreichen. So wie Städte und Gemeinden bei der Planung von wichtigen Bauprojekten oder der städtebaulichen Entwicklung Wettbewerbe ausschreiben, um die besten Ideen zur Umsetzung von Zielen zu gewinnen, so sollte der Landkreis bei der Planung der vermutlich wichtigsten Aufgabe bis zur Mitte des 21. Jahrhunderts, sich ebenfalls dieses Instrumentes bedienen. Die Aufgabe den Landkreis bis zum Jahre 2040 von fossilen und atomaren Energieträgern unabhängig zu machen ist riesig. Sie wird einschneidende Veränderungen an den Strukturen im Landkreis erfordern.

 

Um dies zu erreichen ist ein komplexes Bündel von Maßnahmen und Aktivitäten auf allen gesellschaftlichen Ebenen und in allen gesellschaftlichen Bereichen notwendig. Die Ergebnisse eines lukrativen Ideenwettbewerbs sind für die Fraktion DIE LINKE eine geeignete Grundlage für den Kreistag und den Kreisausschuss die notwendigen Entscheidungen in der Zukunft zu treffen.

 

Eine starke BürgerInnenbeteiligung wird von (fast) allen Fraktionen im Kreistag bei den Entscheidungen für die Zukunft unseres Gemeinwesens eingefordert. Umso erstaunlicher ist, dass bisher im Landkreis das Instrument „Planungszelle“ als Beteiligungsmodell nur sehr zögerlich angewandt wird. Die Erstellung von Bürgergutachten mittels Planungszellen ist ein Verfahren partizipativer Politikberatung. Es ermöglicht Bürgern, ihre Meinung konstruktiv in politische Entscheidungsprozesse einzubringen.

 

Das Verfahren wurde Anfang der 70er Jahre von Prof. Dr. Peter C. Dienel an der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung und Planungsverfahren der Bergischen Universität Gesamthochschule Wuppertal entwickelt und seither vielfach erfolgreich eingesetzt. Im Zuge seiner Weiterentwicklung wurde es in seinem Ablauf weitgehend standardisiert und hinsichtlich seiner Güte kontinuierlich verbessert.

 

Mit dem Begriff der Planungszelle sind heute - im Gegensatz zu vielen anderen Formen der Bürgerbeteiligung - exakt definierte Verfahrensmerkmale verbunden, die das unbeeinflusste und objektive Zustandekommen der Ergebnisse sicherstellen: Vorbereitung, Durchführung und Ergebnisauswertung des Verfahrens liegen in den Händen eines neutralen Durchführungsträgers, der die Auswahl der Bürgergutachter, die Operationalisierung des gestellten Problems im Programm, sowie die Aufbereitung und Formulierung der Ergebnisse unabhängig vom Auftraggeber vornimmt.

 

Jeweils 25 per Zufall ausgewählte Personen arbeiten als Bürgergutachter in einer sogenannten Planungszelle an einem konkreten, von einem Auftraggeber definierten Problem. Ein Projekt umfasst mehrere Planungszellen, um die Repräsentativität der Ergebnisse zu sichern und die Entscheidungsbasis zu verbreitern. Die Bürgergutachter werden von ihren Alltagsverpflichtungen freigestellt und erhalten eine Aufwandsentschädigung. Ihre Empfehlungen werden in einem Bürgergutachten zusammengefasst.

 

gez. Inge Sturm gez. Herwig Selzer gez. Heidi Boulnois