Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend „Statuslose Kinder dürfen im Kreis Marburg-Biedenkopf nicht länger vom Unterricht ausgeschlossen werden“

 

Beschluss:

 

1)      Der Kreistag Marburg-Biedenkopf fordert das Hessische Kultusministerium auf, die Schulleitungen von der Pflicht zu entbinden, Schüler/Innen ohne Aufenthaltsrecht zu melden, und alle Maßnahmen zu unterlassen, durch die Kinder mit Eltern ohne Aufenthaltsrecht vom Unterrichtsbesuch abgehalten werden.

2)      Der Kreistag stellt fest, dass schulische Bildung und soziale Förderung ein unabdingbares Menschenrecht darstellt. Schulleitungen dürfen nicht als Werkzeug zur Verfolgung aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen instrumentalisiert werden.

3)      Der Kreistag Marburg-Biedenkopf teilt die Einschätzung der Max-Traeger-Stiftung, dass Schulleiter ausländische Kinder nicht melden müssen und statuslose Kinder aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Grundgesetz einen Anspruch auf Schulzugang haben. Deshalb empfiehlt der Kreistag - den Schulleitungen im Landkreis - illegale Schüler nicht bei der hiesigen Ausländerbehörde zu melden.

 

Begründung:

 

Das Hessische Kultusministerium hat Schulleitungen angewiesen, Kinder mit fehlendem Aufenthaltstitel an die zuständige Ausländerbehörde zu melden. Falls Schulleitungen dieser Weisung nicht nachkommen, werden rechtliche Konsequenzen angedroht. Dass Kinder - illegal hier lebender Eltern - von der Schulpflicht ausgenommen sind, ist jedoch auch von juristischer Seite hoch umstritten: Beispielsweise gilt im Bundesland Bayern auch für „vollziehbar ausreisepflichtige“ Kinder eine allgemeine Schulpflicht und der Paragraph 87 wird z.B. in München nicht als eine Meldeverpflichtung der Schulleitungen ausgelegt.

 

Gemäß Paragraph 87 des bundesweit geltenden Aufenthaltsgesetzes müssen öffentliche Stellen unverzüglich die Ausländerbehörde unterrichten, wenn sie „Illegale“ bemerken. Hier steht das aktuelle Ausländerrecht im Widerspruch zu Artikel 28 .1 der UN-Kinderrechtskonvention. Jugendämter, Schulen, aber auch Mitarbeiter/Innen kirchlicher oder nichtkirchlicher Organisationen sind dazu verpflichtet, Ausländerbehörden über illegale Ausländer und Ausländer/Innen zu informieren.

 

In Hessen existiert auch keine Ausnahmeregelung für Schulpersonal. Dass sich Kinder illegal in Deutschland aufhalten, ist die Entscheidung ihrer Eltern - somit bleibt das Recht auf Bildung unberührt. Deshalb sollten bestimmte öffentliche Stellen, insbesondere die Schulen, von der Meldepflicht entbunden werden, um auch Kindern illegaler Flüchtlinge den Schulbesuch zu ermöglichen. Nur so kann die UN-Kinderrechtskonvention in ihren Bestimmungen zur Schulbildung und zum Grundsatz des Vorrangs des Kinderwohls nach Artikel 3 auch in Hessen Anwendung finden.

 

Ein Rechtsgutachten der Max-Traeger-Stiftung der Schulgewerkschaft GEW kam im Januar 2005 zu dem Schluss, dass Schulleiter - Kinder ohne Aufenthaltsrecht - nicht melden müssen. Darüber hinaus stellen sie fest, dass statuslose Kinder aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Grundgesetz einen Anspruch auf Schulzugang haben. Schulleiter, die Illegale aufnehmen und nicht melden, machen sich deshalb auch nicht strafbar.

 

gez. Anna Hofmann gez. Heidi Boulnois