Antrag der Fraktion DIE LINKE
betreffend „Statuslose Kinder dürfen im Kreis Marburg-Biedenkopf nicht länger
vom Unterricht ausgeschlossen werden“
Beschluss:
1)
Der
Kreistag Marburg-Biedenkopf fordert das Hessische Kultusministerium auf, die
Schulleitungen von der Pflicht zu entbinden, Schüler/Innen ohne
Aufenthaltsrecht zu melden, und alle Maßnahmen zu unterlassen, durch die Kinder
mit Eltern ohne Aufenthaltsrecht vom Unterrichtsbesuch abgehalten werden.
2)
Der
Kreistag stellt fest, dass schulische Bildung und soziale Förderung ein
unabdingbares Menschenrecht darstellt. Schulleitungen dürfen nicht als Werkzeug
zur Verfolgung aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen instrumentalisiert werden.
3)
Der
Kreistag Marburg-Biedenkopf teilt die Einschätzung der Max-Traeger-Stiftung, dass
Schulleiter ausländische Kinder nicht melden müssen und statuslose Kinder
aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Grundgesetz einen Anspruch auf
Schulzugang haben. Deshalb empfiehlt der Kreistag - den Schulleitungen im
Landkreis - illegale Schüler nicht bei der hiesigen Ausländerbehörde zu melden.
Begründung:
Das Hessische Kultusministerium hat
Schulleitungen angewiesen, Kinder mit fehlendem Aufenthaltstitel an die
zuständige Ausländerbehörde zu melden. Falls Schulleitungen dieser Weisung
nicht nachkommen, werden rechtliche Konsequenzen angedroht. Dass Kinder -
illegal hier lebender Eltern - von der Schulpflicht ausgenommen sind, ist
jedoch auch von juristischer Seite hoch umstritten: Beispielsweise gilt im
Bundesland Bayern auch für „vollziehbar ausreisepflichtige“ Kinder eine
allgemeine Schulpflicht und der Paragraph 87 wird z.B. in München nicht als
eine Meldeverpflichtung der Schulleitungen ausgelegt.
Gemäß Paragraph 87 des bundesweit
geltenden Aufenthaltsgesetzes müssen öffentliche Stellen unverzüglich die
Ausländerbehörde unterrichten, wenn sie „Illegale“ bemerken. Hier steht das
aktuelle Ausländerrecht im Widerspruch zu Artikel 28 .1 der
UN-Kinderrechtskonvention. Jugendämter, Schulen, aber auch Mitarbeiter/Innen
kirchlicher oder nichtkirchlicher Organisationen sind dazu verpflichtet,
Ausländerbehörden über illegale Ausländer und Ausländer/Innen zu informieren.
In Hessen existiert auch keine
Ausnahmeregelung für Schulpersonal. Dass sich Kinder illegal in Deutschland
aufhalten, ist die Entscheidung ihrer Eltern - somit bleibt das Recht auf
Bildung unberührt. Deshalb sollten bestimmte öffentliche Stellen, insbesondere
die Schulen, von der Meldepflicht entbunden werden, um auch Kindern illegaler
Flüchtlinge den Schulbesuch zu ermöglichen. Nur so kann die
UN-Kinderrechtskonvention in ihren Bestimmungen zur Schulbildung und zum
Grundsatz des Vorrangs des Kinderwohls nach Artikel 3 auch in Hessen Anwendung
finden.
Ein Rechtsgutachten der
Max-Traeger-Stiftung der Schulgewerkschaft GEW kam im Januar 2005 zu dem
Schluss, dass Schulleiter - Kinder ohne Aufenthaltsrecht - nicht melden müssen.
Darüber hinaus stellen sie fest, dass statuslose Kinder aufgrund des
Gleichbehandlungsgrundsatzes im Grundgesetz einen Anspruch auf Schulzugang
haben. Schulleiter, die Illegale aufnehmen und nicht melden, machen sich
deshalb auch nicht strafbar.
gez. Anna Hofmann gez. Heidi
Boulnois