Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend „Die Betreuungssituation der Kindergartenkinder, insbesondere der unter 3-jährigen muss im Kreis Marburg-Biedenkopf verbessert werden“

 

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss wird aufgefordert, seiner gesetzlichen Pflicht nach TAG § 24a nachzukommen und einen Bericht über den aktuellen Bedarf und den erreichten Ausbaustand hinsichtlich der Tagesbetreuung von Kindern vorzulegen. Der Bericht soll auch darüber Auskunft geben, welche Maßnahmen kurz- und mittelfristig für die zukünftige Versorgung geplant und notwendig sind.

Der Kreisausschuss wird aufgefordert, im Einvernehmen mit den Kommunen ein Konzept zu erarbeiten, dass die Gruppengrößen der Kindertagesstätten im Landkreis auf 15 (altersübergreifende Gruppe) bzw. 20 (Regelgruppe) reduziert werden und der Personalschlüssel auf 2 erhöht wird. Der Kreistag erklärt sich bereit, kurzfristig anfallende Mehrkosten anteilig mit zu tragen. Sieht aber langfristig das Land Hessen in der Pflicht sich an den Betreuungskosten zu beteiligen.

 

Begründung:

 

Kirchengemeinden, Kommunen und alle anderen Träger von Kindertagesstätten haben unisono finanzielle Probleme, die sich bereits stark auf die Kinderbetreuung auswirken. Der Aspekt der Qualität steht unter einem enormen ökonomischen Druck- und Qualitätsstandards werden immer weiter zurückgefahren. Jede Einrichtung versucht Personal- und Sachkosten einzusparen, was auf Lasten der Kinder und der Betreuungsqualität geht.

 

Zu Beginn der 90er Jahre war noch von Betreuungsgruppen mit maximal 15 Kindern die Rede. Als dann der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz kam, sind diese Ziele nicht mehr verfolgt worden und man verblieb beim Status Quo. Die von den Tagesstätten einzuhaltenden Vorgaben sind aber alles andere als aktuell. Sie gehen auf das Jahr 1971 zurück und sollten nur eine Mindestvoraussetzung darstellen, um eine Gefährdung des Kindeswohls zu verhindern.

 

Der Normalfall in vielen Kindertagesstätten kann jedoch dieses nur noch eingeschränkt gewährleisten: 25 Kinder und ein Personalschlüssel von 1,5 Kräften - wohlgemerkt ohne zusätzliche Ansprüche für Leiterinnentätigkeit, Elternarbeit, Praktikantinnenanleitung, Fortbildung und Berücksichtigung von Urlaubs- und Krankheitszeiten - bedeutet in der Realität, dass es in Hessen viele Kindertagesstätten gibt bei denen im Normalfall eine Erzieherin 20 bis 25 Kinder zwischen 2 und 6 beaufsichtigt.

 

Hinzu kommt, dass Kindergärten den Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan umsetzen sollen und sich darüber hinaus stärker mit Grundschulen vernetzen und die Elternarbeit intensivieren sollen. Dies ist aber unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht möglich.

Der Landkreis Marburg-Biedenkopf hat am 8.5.2007 beschlossen den Ausbau der Betreuung von Kindern unter drei Jahren in altersübergreifenden Gruppen mit einem Festbetrag von 6.000 € pro Kindergartenjahr zu bezuschussen. Zwar werden dadurch neue Kindergartenplätze für unter 3-jährige geschaffen, allerdings bleibt dabei die Betreuungsqualität auf der Strecke. Um nachhaltig etwas an der miserablen Betreuungssituation zu ändern, müssen die oben genannten Forderungen zeitnah umgesetzt werden.

 

gez. Anna Hofmann gez. Heidi Boulnois