Antrag der Fraktion DIE LINKE
betreffend „Die Betreuungssituation der Kindergartenkinder, insbesondere der
unter 3-jährigen muss im Kreis Marburg-Biedenkopf verbessert werden“
Beschluss:
Der Kreisausschuss wird
aufgefordert, seiner gesetzlichen Pflicht nach TAG § 24a nachzukommen und einen
Bericht über den aktuellen Bedarf und den erreichten Ausbaustand hinsichtlich
der Tagesbetreuung von Kindern vorzulegen. Der Bericht soll auch darüber
Auskunft geben, welche Maßnahmen kurz- und mittelfristig für die zukünftige
Versorgung geplant und notwendig sind.
Der Kreisausschuss wird
aufgefordert, im Einvernehmen mit den Kommunen ein Konzept zu erarbeiten, dass
die Gruppengrößen der Kindertagesstätten im Landkreis auf 15
(altersübergreifende Gruppe) bzw. 20 (Regelgruppe) reduziert werden und der
Personalschlüssel auf 2 erhöht wird. Der Kreistag erklärt sich bereit,
kurzfristig anfallende Mehrkosten anteilig mit zu tragen. Sieht aber
langfristig das Land Hessen in der Pflicht sich an den Betreuungskosten zu
beteiligen.
Begründung:
Kirchengemeinden, Kommunen und alle
anderen Träger von Kindertagesstätten haben unisono finanzielle Probleme, die
sich bereits stark auf die Kinderbetreuung auswirken. Der Aspekt der Qualität
steht unter einem enormen ökonomischen Druck- und Qualitätsstandards werden
immer weiter zurückgefahren. Jede Einrichtung versucht Personal- und Sachkosten
einzusparen, was auf Lasten der Kinder und der Betreuungsqualität geht.
Zu Beginn der 90er Jahre war noch
von Betreuungsgruppen mit maximal 15 Kindern die Rede. Als dann der
Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz kam, sind diese Ziele nicht mehr
verfolgt worden und man verblieb beim Status Quo. Die von den Tagesstätten
einzuhaltenden Vorgaben sind aber alles andere als aktuell. Sie gehen auf das Jahr
1971 zurück und sollten nur eine Mindestvoraussetzung darstellen, um eine
Gefährdung des Kindeswohls zu verhindern.
Der Normalfall in vielen
Kindertagesstätten kann jedoch dieses nur noch eingeschränkt gewährleisten: 25
Kinder und ein Personalschlüssel von 1,5 Kräften - wohlgemerkt ohne zusätzliche
Ansprüche für Leiterinnentätigkeit, Elternarbeit, Praktikantinnenanleitung,
Fortbildung und Berücksichtigung von Urlaubs- und Krankheitszeiten - bedeutet
in der Realität, dass es in Hessen viele Kindertagesstätten gibt bei denen im
Normalfall eine Erzieherin 20 bis 25 Kinder zwischen 2 und 6 beaufsichtigt.
Hinzu kommt, dass Kindergärten den
Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan umsetzen sollen und sich darüber hinaus
stärker mit Grundschulen vernetzen und die Elternarbeit intensivieren sollen.
Dies ist aber unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht möglich.
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf hat
am 8.5.2007 beschlossen den Ausbau der Betreuung von Kindern unter drei Jahren
in altersübergreifenden Gruppen mit einem Festbetrag von 6.000 € pro
Kindergartenjahr zu bezuschussen. Zwar werden dadurch neue Kindergartenplätze
für unter 3-jährige geschaffen, allerdings bleibt dabei die Betreuungsqualität
auf der Strecke. Um nachhaltig etwas an der miserablen Betreuungssituation zu
ändern, müssen die oben genannten Forderungen zeitnah umgesetzt werden.
gez. Anna Hofmann gez. Heidi
Boulnois