Antrag der Fraktion Die Linke. betreffend „Wettbewerb: Müllarme Schule im Landkreis Marburg-Biedenkopf“

 

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss wird beauftragt zusammen mit dem Betrieb für Abfallwirtschaft und dem Magistrat der Stadt Marburg ein Konzept für einen Wettbewerb „Müllarme Schule im Landkreis Marburg-Biedenkopf“ zu erarbeiten. Dieses Konzept soll bis März 2007 vorliegen.

 

Begründung:

 

Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist das zentrale Gesetz des deutschen Abfallrechts. Ziel des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist es, den Ressourceneinsatz je Erzeugniseinheit zu minimieren. Hierbei kann für die Umweltpolitik in Anlehnung an § 4 des Kreislaufwirtschafts- und AbfallG [(KrW- /AbfG)] folgende Zielhierarchie gegeben werden: Vermeidung, vor Verminderung, vor Verwertung und vor Beseitigung. Gemäß den Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes fungieren der Landkreis Marburg-Biedenkopf und die 22 Städte und Gemeinden des Kreises als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

 

Die Wahrnehmung dieser Aufgaben hat der Landkreis Marburg-Biedenkopf dem 1991 gegründeten Betrieb für Abfallwirtschaft (BefA) übertragen. Voraussetzung für die Abfallverwertung ist die Getrennterfassung der Wertstoffe. Nicht selten mangelt es insbesondere in großen Einrichtungen wie z.B. Schulen an der Wertstofferfassung. Ziel des Wettbewerbs soll sein, die Wertstofferfassung an den Schulen zu optimieren und die Kinder und Jugendlichen für das Problem zu sensibilisieren.

 

Viele Beispiele in der Bundesrepublik zeigen, dass ein derartiger Wettbewerb nachhaltige Erfolge im Sinne von Abfallvermeidung und Verminderung erzielen kann. Die Organisatoren können auf eine reichhaltige Erfahrung in anderen Landkreisen zurückgreifen. Vor allem die Erfahrungen von Umweltschulen und von Schulen, die Öko-Audits durchführen sollten in den Wettbewerb einfließen.

 

gez. Anna Hofmann gez. Inge Sturm