Antrag der Fraktion Die
Linke. betreffend „Wettbewerb: Müllarme Schule im Landkreis Marburg-Biedenkopf“
Beschluss:
Der Kreisausschuss wird
beauftragt zusammen mit dem Betrieb für Abfallwirtschaft und dem Magistrat der
Stadt Marburg ein Konzept für einen Wettbewerb „Müllarme Schule im Landkreis
Marburg-Biedenkopf“ zu erarbeiten. Dieses Konzept soll bis März 2007 vorliegen.
Begründung:
Das Kreislaufwirtschafts-
und Abfallgesetz ist das zentrale Gesetz des deutschen Abfallrechts. Ziel des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist es, den Ressourceneinsatz je Erzeugniseinheit
zu minimieren. Hierbei kann für die Umweltpolitik in Anlehnung an § 4 des
Kreislaufwirtschafts- und AbfallG [(KrW- /AbfG)] folgende Zielhierarchie
gegeben werden: Vermeidung, vor Verminderung, vor Verwertung und vor
Beseitigung. Gemäß den Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetzes fungieren der Landkreis Marburg-Biedenkopf und die 22 Städte und
Gemeinden des Kreises als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Die Wahrnehmung dieser
Aufgaben hat der Landkreis Marburg-Biedenkopf dem 1991 gegründeten Betrieb für
Abfallwirtschaft (BefA) übertragen. Voraussetzung für die Abfallverwertung ist
die Getrennterfassung der Wertstoffe. Nicht selten mangelt es insbesondere in
großen Einrichtungen wie z.B. Schulen an der Wertstofferfassung. Ziel des
Wettbewerbs soll sein, die Wertstofferfassung an den Schulen zu optimieren und
die Kinder und Jugendlichen für das Problem zu sensibilisieren.
Viele Beispiele in der
Bundesrepublik zeigen, dass ein derartiger Wettbewerb nachhaltige Erfolge im
Sinne von Abfallvermeidung und Verminderung erzielen kann. Die Organisatoren
können auf eine reichhaltige Erfahrung in anderen Landkreisen zurückgreifen.
Vor allem die Erfahrungen von Umweltschulen und von Schulen, die Öko-Audits
durchführen sollten in den Wettbewerb einfließen.
gez.
Anna Hofmann gez. Inge Sturm