Antrag der Fraktion Die
Linke. betreffend „Kreistag widerspricht Darstellung des Landkreistages“
Beschluss:
1.) Der Kreistag
Marburg-Biedenkopf widerspricht in wesentlichen Punkten dem Beschluss des
Präsidiums des Deutschen Landkreistages vom 18./19.Mai 2006. Insbesondere die
unter Punkt 2 aufgestellten Forderungen verschlechtern die Lage der Menschen,
die von ALG II leben müssen, entscheidend.
a)
Der Kreistag kann angesichts der Lage auf dem Arbeitsmarkt nicht
erkennen, wie eine Verschlechterung der Leistungen für Menschen, die von Hartz
IV betroffen sind, die Anreize zur Aufnahme einer Arbeit erhöht.
b)
Der Kreistag sieht in einer Verminderung von Vermögensfreibeträgen und
einer Kürzung
c)
des befristeten Zuschlags zum Arbeitslosengeld II lediglich eine
deutliche Verschlechterung der materiellen Lage von Hartz IV-Empfängern.
Arbeitsplätze werden dadurch nicht geschaffen.
d)
Der Kreistag lehnt die aktuellen Vorschläge des Sachverständigenrates
ab, die Leistungen für Hartz IV-Empfänger zu kürzen und schließt sich vielmehr
der Auffassung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes an, dass die Regelleistung
von 345 € auf mindestens 415 € zu erhöhen ist, um das soziokulturelle
Existenzminimum zu sichern. Ein regelmäßiger Inflationsausgleich ist gesetzlich
bindend einzuführen.
2. Der Kreistag fordert
Landrat Fischbach auf, diese Positionen dem Deutschen Landkreistag gegenüber
zum Ausdruck zu bringen und dabei deutlich zu machen: alle im Zusammenhang mit
dem Fortentwicklungsgesetz beschlossenen Leistungserweiterungen müssen aus
Bundesmitteln finanziert werden, da es sich schließlich um Bundesrecht handelt.
3. Erwerbslose und
Arbeitssuchende dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt und eingeschüchtert
werden. Niemand darf gezwungen werden, Behördenvertretern Einblick in seine
privaten und intimen Beziehungen zu gewähren. Befragungen per Telefon sind
auszuschließen.
4. Notwendig ist die
Ausweitung und Verbesserung der Eingliederungshilfen, vor allem auch, um jungen
Menschen nach ihrem Schulabschluss einen qualifizierten Weg ins Berufsleben zu
eröffnen.
5. Der Kreistag besteht auf
einer sehr genauen Überprüfung so genannter Arbeitsgelegenheiten („1-€-Jobs“)
hinsichtlich ihrer Zusätzlichkeit, ihrer Gemeinnützigkeit und der Möglichkeit
der Betroffenen, sich in einer solchen Arbeitsgelegenheit für den regulären
Arbeitsmarkt zu qualifizieren.
6. Der Kreistag lehnt es
ab, dass Menschen zur Aufgabe ihrer Wohnung gezwungen werden, ohne dass ihre
persönlichen Lebens- und Arbeitsbedingungen berücksichtigt werden und ihnen
bezahlbarer, angemessener Wohnraum zugewiesen werden kann.
Begründung:
Seit Wochen wird in den
Medien eine Debatte um den angeblichen Missbrauch von Hartz-IV-Leistungen
geführt. Wider besseres Wissen behaupten nicht nur
Unternehmerverbandsvertreter, Bundespolitiker, sondern auch Vertreter der
kommunalen Spitzenverbände, es gebe Missbrauch und man könne sich auf
ALG-II-Leistungen ausruhen. Dies, obwohl eine wissenschaftliche Studie des
Wirtschafts-und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung,
die im Juli dieses Jahres veröffentlicht wurde, diese Behauptungen klar
widerlegt hat. Die Sozialforscher kamen zu dem Schluss, dass Missbrauchs- und
Mitnahmefälle statistisch betrachtet nicht relevant seien, dass Hartz-IV
Menschen arm macht und dass der derzeit geltende Regelsatz das sozio-kulturelle
Existenzminimum nicht sichern kann. (Vgl. Frankfurter Rundschau, 29. Juli
2006).
Gleichzeitig ist deutlich
geworden, dass die Idee vom „Fördern und Fordern“ sich schlicht auf das Fordern
reduziert, weil die Arbeitplätze, die Erwerbslose annehmen sollen entweder gar
nicht da sind oder die Arbeit dort so schlecht bezahlt wird, dass man sich und
seine Familie davon nicht ernähren kann.
Der Paritätische
Wohlfahrtsverband hat in eingehenden Untersuchungen nachgewiesen, dass der Regelsatz
des ALG II mindestens bei 415 € liegen müsse, damit halbwegs menschenwürdiges
Leben noch möglich sei. Andere Untersuchungen (vgl. die christliche Zeitschrift
Publik Forum vom 16. Juni 2006) zeigen, dass im Jahr 2005 lediglich 0,1 Prozent
des Bruttoinlandsproduktes für Hartz-IVLeistungen ausgegeben wurden, während
die Unternehmensgewinne explodierten. Gleichzeitig waren im Rahmen der
Hartz-IV-Regelleistungen für Kinder gerade einmal 0,86 € monatlich für
Spielzeug vorgesehen.
Beim Arbeitslosengeld I
konnte die Bundesagentur für Arbeit beträchtliche Überschüsse erzielen, die man
für die Verbesserung der Lage langzeitarbeitsloser Menschen verwenden könnte
und sollte. Statt dessen werden durch die Verpflichtung der ALG-II-Bezieher,
jede noch so schlecht bezahlte Arbeit anzunehmen (ohne das dabei verdiente Geld
für sich behalten zu dürfen) private und öffentliche Arbeitgeber geradezu dazu
angestiftet, reguläre Arbeitsplätze in Miniaturjobs zu pulverisieren und auf
diese Weise Arbeitskraft zu Dumpingpreisen zu kaufen.
An dieser Stelle müsste eine
Missbrauchsdebatte ansetzen, eine Debatte über einen Missbrauch, dem mit einem
gesetzlichen Mindestlohn Einhalt geboten werden könnte – ohne Arbeitsplätze zu
gefährden, wie das Beispiel anderer europäischer Länder, z. B. Frankreich,
gezeigt hat. Jedenfalls darf es nicht als „Missbrauch“ verunglimpft werden,
wenn hilfsbedürftige Menschen ihre Rechte wahrnehmen. Angebracht wäre hingegen
eine Missbrauchsdebatte im Bezug auf astronomische Managergehälter und vielfach
praktizierte Steuerflucht. Ein weiteres Problem ist die Aufhebung der
grundgesetzlich garantierten Privatsphäre: es kann nicht angehen, dass
Menschen, die eine gemeinsame Wohnung aufgeben und auseinanderziehen,
nachweisen müssen, dass sie zuvor kein Paar gewesen sind. Ebenso wenig kann es
angehen, dass jemand am Telefon gegenüber einem Fallmanager, der sich nicht
ausweisen kann, Auskunft geben muss über seine intimen Beziehungen und seine
alltägliche Zeitplanung. Auch wenn es sich bei all diesen Regelungen um
Bundesrecht handelt: ein kommunales Parlament muss der Menschenwürde und der
Privatsphäre der Menschen in der jeweiligen Kommune verpflichtet sein. Aus
diesem Grund sollte sich der Kreistag sich im Sinne des Antragstenors deutlich
- auch gegenüber den kommunalen Spitzenverbänden - äußern.
gez.
Anna Hofmann gez. Herwig Selzer