Antrag der Fraktion Die Linke. betreffend „Kreistag widerspricht Darstellung des Landkreistages“

 

Beschluss:

 

1.) Der Kreistag Marburg-Biedenkopf widerspricht in wesentlichen Punkten dem Beschluss des Präsidiums des Deutschen Landkreistages vom 18./19.Mai 2006. Insbesondere die unter Punkt 2 aufgestellten Forderungen verschlechtern die Lage der Menschen, die von ALG II leben müssen, entscheidend.

 

a)     Der Kreistag kann angesichts der Lage auf dem Arbeitsmarkt nicht erkennen, wie eine Verschlechterung der Leistungen für Menschen, die von Hartz IV betroffen sind, die Anreize zur Aufnahme einer Arbeit erhöht.

b)     Der Kreistag sieht in einer Verminderung von Vermögensfreibeträgen und einer Kürzung

c)      des befristeten Zuschlags zum Arbeitslosengeld II lediglich eine deutliche Verschlechterung der materiellen Lage von Hartz IV-Empfängern. Arbeitsplätze werden dadurch nicht geschaffen.

d)     Der Kreistag lehnt die aktuellen Vorschläge des Sachverständigenrates ab, die Leistungen für Hartz IV-Empfänger zu kürzen und schließt sich vielmehr der Auffassung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes an, dass die Regelleistung von 345 € auf mindestens 415 € zu erhöhen ist, um das soziokulturelle Existenzminimum zu sichern. Ein regelmäßiger Inflationsausgleich ist gesetzlich bindend einzuführen.

 

2. Der Kreistag fordert Landrat Fischbach auf, diese Positionen dem Deutschen Landkreistag gegenüber zum Ausdruck zu bringen und dabei deutlich zu machen: alle im Zusammenhang mit dem Fortentwicklungsgesetz beschlossenen Leistungserweiterungen müssen aus Bundesmitteln finanziert werden, da es sich schließlich um Bundesrecht handelt.

 

3. Erwerbslose und Arbeitssuchende dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt und eingeschüchtert werden. Niemand darf gezwungen werden, Behördenvertretern Einblick in seine privaten und intimen Beziehungen zu gewähren. Befragungen per Telefon sind auszuschließen.

 

4. Notwendig ist die Ausweitung und Verbesserung der Eingliederungshilfen, vor allem auch, um jungen Menschen nach ihrem Schulabschluss einen qualifizierten Weg ins Berufsleben zu eröffnen.

 

5. Der Kreistag besteht auf einer sehr genauen Überprüfung so genannter Arbeitsgelegenheiten („1-€-Jobs“) hinsichtlich ihrer Zusätzlichkeit, ihrer Gemeinnützigkeit und der Möglichkeit der Betroffenen, sich in einer solchen Arbeitsgelegenheit für den regulären Arbeitsmarkt zu qualifizieren.

 

6. Der Kreistag lehnt es ab, dass Menschen zur Aufgabe ihrer Wohnung gezwungen werden, ohne dass ihre persönlichen Lebens- und Arbeitsbedingungen berücksichtigt werden und ihnen bezahlbarer, angemessener Wohnraum zugewiesen werden kann.

 

Begründung:

 

Seit Wochen wird in den Medien eine Debatte um den angeblichen Missbrauch von Hartz-IV-Leistungen geführt. Wider besseres Wissen behaupten nicht nur Unternehmerverbandsvertreter, Bundespolitiker, sondern auch Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, es gebe Missbrauch und man könne sich auf ALG-II-Leistungen ausruhen. Dies, obwohl eine wissenschaftliche Studie des Wirtschafts-und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, die im Juli dieses Jahres veröffentlicht wurde, diese Behauptungen klar widerlegt hat. Die Sozialforscher kamen zu dem Schluss, dass Missbrauchs- und Mitnahmefälle statistisch betrachtet nicht relevant seien, dass Hartz-IV Menschen arm macht und dass der derzeit geltende Regelsatz das sozio-kulturelle Existenzminimum nicht sichern kann. (Vgl. Frankfurter Rundschau, 29. Juli 2006).

 

Gleichzeitig ist deutlich geworden, dass die Idee vom „Fördern und Fordern“ sich schlicht auf das Fordern reduziert, weil die Arbeitplätze, die Erwerbslose annehmen sollen entweder gar nicht da sind oder die Arbeit dort so schlecht bezahlt wird, dass man sich und seine Familie davon nicht ernähren kann.

 

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat in eingehenden Untersuchungen nachgewiesen, dass der Regelsatz des ALG II mindestens bei 415 € liegen müsse, damit halbwegs menschenwürdiges Leben noch möglich sei. Andere Untersuchungen (vgl. die christliche Zeitschrift Publik Forum vom 16. Juni 2006) zeigen, dass im Jahr 2005 lediglich 0,1 Prozent des Bruttoinlandsproduktes für Hartz-IVLeistungen ausgegeben wurden, während die Unternehmensgewinne explodierten. Gleichzeitig waren im Rahmen der Hartz-IV-Regelleistungen für Kinder gerade einmal 0,86 € monatlich für Spielzeug vorgesehen.

 

Beim Arbeitslosengeld I konnte die Bundesagentur für Arbeit beträchtliche Überschüsse erzielen, die man für die Verbesserung der Lage langzeitarbeitsloser Menschen verwenden könnte und sollte. Statt dessen werden durch die Verpflichtung der ALG-II-Bezieher, jede noch so schlecht bezahlte Arbeit anzunehmen (ohne das dabei verdiente Geld für sich behalten zu dürfen) private und öffentliche Arbeitgeber geradezu dazu angestiftet, reguläre Arbeitsplätze in Miniaturjobs zu pulverisieren und auf diese Weise Arbeitskraft zu Dumpingpreisen zu kaufen.

 

An dieser Stelle müsste eine Missbrauchsdebatte ansetzen, eine Debatte über einen Missbrauch, dem mit einem gesetzlichen Mindestlohn Einhalt geboten werden könnte – ohne Arbeitsplätze zu gefährden, wie das Beispiel anderer europäischer Länder, z. B. Frankreich, gezeigt hat. Jedenfalls darf es nicht als „Missbrauch“ verunglimpft werden, wenn hilfsbedürftige Menschen ihre Rechte wahrnehmen. Angebracht wäre hingegen eine Missbrauchsdebatte im Bezug auf astronomische Managergehälter und vielfach praktizierte Steuerflucht. Ein weiteres Problem ist die Aufhebung der grundgesetzlich garantierten Privatsphäre: es kann nicht angehen, dass Menschen, die eine gemeinsame Wohnung aufgeben und auseinanderziehen, nachweisen müssen, dass sie zuvor kein Paar gewesen sind. Ebenso wenig kann es angehen, dass jemand am Telefon gegenüber einem Fallmanager, der sich nicht ausweisen kann, Auskunft geben muss über seine intimen Beziehungen und seine alltägliche Zeitplanung. Auch wenn es sich bei all diesen Regelungen um Bundesrecht handelt: ein kommunales Parlament muss der Menschenwürde und der Privatsphäre der Menschen in der jeweiligen Kommune verpflichtet sein. Aus diesem Grund sollte sich der Kreistag sich im Sinne des Antragstenors deutlich - auch gegenüber den kommunalen Spitzenverbänden - äußern.

 

gez. Anna Hofmann gez. Herwig Selzer