Beschluss:
Der Kreistag wird
aufgefordert die Geschäftsordnung dahingehend zu ändern,
dass gewählte Mitglieder des Kreistags zunächst den Test „Grundinventar für
Abgeordnete“ bestehen müssen, um als vollwertige Mitglieder in den Kreistag
aufgenommen werden zu können.
Grundlage des Tests sollten die Einbürgerungsfragen der hessischen
Landesregierung sein. Über dieses Grundwissen hinaus, sollten 20
kreisspezifische Fragen ergänzt werden:
1) Wie viele Städte und Gemeinden hat der Landkreis?
2) Wie viele Einwohner hat der Landkreis?
3) Wie hoch ist die Arbeitslosigkeit im Landkreis?
4) Was versteht man unter Optionsmodell?
5) Was ist die Kreisumlage?
6) Welcher Behörde ist der Landrat unterstellt?
7)Inwiefern ist 1974 für den Landkreis ein historisches Datum?
8) Was versteht man unter „Trägerübergreifendes persönliches Budget“?
9) Nennen sie 3 Flüsse im Landkreis Marburg-Biedenkopf?
10) Durch welche Gemeinden führt der Seenradweg?
11) Wie viele Kreisjobcenter gibt es und wo?
12) Wenn ein Hartz IV-Hilfeempfänger einen Zuverdienst auf 400 Euro Basis
hat, wie viel wird ihm von diesem Geld abgezogen und wie viel darf er
behalten?
13) Welcher berühmte Künstler, der 1867 in Marburg geboren wurde und nach dem
Abitur in Marburg die Kunstakademien in Weimar und München besuchte, zog im
Jahre 1900 nach Goßfelden zurück?
14) In welcher Stadt oder Gemeinde befindet sich die Militärgeschichtliche
Sammlung der Panzerbrigade 14 ?
15) Nennen sie 3 weitere Museen in Wetter, Biedenkopf und Breidenbach
16) Wie heißt der Presse und Kulturreferent im Landratsamt?
17) Was versteht man unter kumulieren und panaschieren?
18) Was bedeutet die Abkürzung HGO?
19) Was halten Sie von Hausdurchsuchungen bei Hartz IV-Empfängern?
20) Sollte der Kreis den Bau einer Moschee an zentraler Stelle bezuschussen?
Begründung:
Die hessische
Landesregierung plant einen verpflichtenden Einbürgerungstest
für Ausländer einzuführen. In diesem Test wird Sachwissen abgefragt, das
selbst für Abiturienten aber auch für Kreistagsabgeordnete schwierig zu
beantworten sein dürfte.
Mit welchem Recht wird hier die Beantwortung von Fragen verlangt, mit denen
selbst Politiker/Innen Schwierigkeiten haben.
Messen wir hier nicht mit zweierlei Maß? Welche Hürden muss man überwinden
um in den Kreistag zu kommen, außer von der Partei nominiert und über die
Liste gewählt zu werden.
Sollte nicht gerade ein politisches Mandat mit einer gewissen Sachkompetenz
verbunden sein und wie wird diese gewährleistet?
Ist es dabei aber wirklich notwendig alle Radwege, Gemeinden etc. auswendig
zu können? Problematischer sind ideologische Fragen, die lediglich eine politische
Gesinnung oder Einstellung prüfen. Diese Fragen berühren die grundgesetzlich
garantierte Meinungsfreiheit und können nicht mit einem Fragenkatalog
abgearbeitet werden.
Gez. Anna Hofmann gez. Heidi Boulnois