Antrag der Fraktion Die
Linke. betreffend „Information zu den Auswirkungen der Anordnung des Hessischen
Innenministers nach § 23 Abs. 1, § 60 a Abs. 1 AufenthG (Bleiberechtsregelung)“
Beschluss:
Der Kreisausschuss wird
beauftragt, zusammen mit dem Kreisjobcenter (KJC) die Arbeitgeber des
Landkreises über die Auswirkungen der Anordnung des Hessischen Innenministers
nach § 23 Abs. 1, § 60 a Abs. 1 AufenthG (Bleiberechtsregelung) zu informieren,
damit die Arbeitsplatzsuche der von der Bleiberechtsregelung Betroffenen nicht
unnötig erschwert wird.
Begründung:
Eine wesentliche
Voraussetzung zur Erlangung eines dauerhaften Bleiberechtes in Deutschland ist
der Nachweis, dass die betroffenen Menschen einen Arbeitsplatz nachweisen
können. Viele Arbeitgeber kennen die Regelungen der Anordnung des Hessischen
Innenministers nach § 23 Abs. 1, § 60 a Abs. 1 AufenthG noch nicht. Das KJC
rühmt sich seiner vielfältigen Kontakte zu den Arbeitgebern im Landkreis. Diese
Kontakte können im Interesse der Menschen, die sich um eine dauerhafte
Aufenthaltsgenehmigung bemühen, genutzt werden. Damit soll erreicht werden,
dass möglichst viele im Landkreis lebende Menschen die Möglichkeiten der
Bleiberechtsregelung nutzen können.
gez.
Anna Hofmann gez. Herwig Selzer