Antrag der Fraktion Die Linke. betreffend „Information zu den Auswirkungen der Anordnung des Hessischen Innenministers nach § 23 Abs. 1, § 60 a Abs. 1 AufenthG (Bleiberechtsregelung)“

 

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss wird beauftragt, zusammen mit dem Kreisjobcenter (KJC) die Arbeitgeber des Landkreises über die Auswirkungen der Anordnung des Hessischen Innenministers nach § 23 Abs. 1, § 60 a Abs. 1 AufenthG (Bleiberechtsregelung) zu informieren, damit die Arbeitsplatzsuche der von der Bleiberechtsregelung Betroffenen nicht unnötig erschwert wird.

 

Begründung:

 

Eine wesentliche Voraussetzung zur Erlangung eines dauerhaften Bleiberechtes in Deutschland ist der Nachweis, dass die betroffenen Menschen einen Arbeitsplatz nachweisen können. Viele Arbeitgeber kennen die Regelungen der Anordnung des Hessischen Innenministers nach § 23 Abs. 1, § 60 a Abs. 1 AufenthG noch nicht. Das KJC rühmt sich seiner vielfältigen Kontakte zu den Arbeitgebern im Landkreis. Diese Kontakte können im Interesse der Menschen, die sich um eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung bemühen, genutzt werden. Damit soll erreicht werden, dass möglichst viele im Landkreis lebende Menschen die Möglichkeiten der Bleiberechtsregelung nutzen können.

 

gez. Anna Hofmann gez. Herwig Selzer