Keine Mittelkürzungen beim Regionalisierungsgesetz und Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
Beschluss:
Der Kreisausschuss
wird beauftragt mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zusammen mit den
kommunalen Spitzenverbänden darauf hinzuwirken, dass die geplanten Kürzungen
beim Regionalisierungsgesetz (RegG) und im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
(GVfG) verhindert werden.
Der Kreistag
Marburg-Biedenkopf fordert die Hessische Landesregierung auf, die Finanzmittel
bereit zu stellen, um eine Ausdünnung des Angebotes im öffentlichen Personenverkehr
(ÖPV) in Mittelhessen zu verhindern.
Begründung:
Nur ein flächendeckendes und preisgünstiges Angebot an Bussen und Bahnen
kann die Mobilität der gesamten Bevölkerung sicherstellen. Viele Menschen sind
auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen oder ziehen sie dem eigenen Auto
vor. Mit den steigenden Benzinpreisen steigen auch die Fahrgastzahlen im
Öffentlichen Verkehr. Immer mehr Menschen fahren mit umweltschonenden Bussen
und Bahnen, insbesondere dort, wo das Angebot gut und attraktiv ist. Bei der
Taunusbahn von Bad Homburg nach Brandoberdorf haben sich die Fahrgastzahlen
verfünffacht, nachdem das Angebot für die Fahrgäste deutlich verbessert wurde.
Quer durch die BRD lassen sich ähnliche Beispiele anführen (Murgtalbahn,
Kraichgaubahn, Regiobahn Kaarst – Mettmann, Dürener Kreisbahn, Usedomer
Bäderbahn usw.).
Die Pläne der Bundesregierung, die Mittel aus dem
Regionalisierungsgesetz (RegG) und dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
(GVfG)zu kürzen, verhindern einen bedarfsgerechten Ausbau des Öffentlichen
Verkehrs. Nach einer Berechnung der „Allianz pro Schiene“ werden Hessen alleine
durch die Kürzungen der Mittel des RegG bis zum Jahre 2010 etwa 244 Millionen
Euro weniger zugewiesen. Die Auswirkungen auf den Öffentlichen Verkehr werden dramatisch
sein. Keine Kürzungen bei den Investitionen in den Öffentlichen Verkehr,
sondern im Gegenteil eine Aufstockung der Mittel, wie im bisherigen RegG
vorgesehen, ist das Gebot der Stunde.
Die Hessische Landesregierung hat der Kürzung der Regionalisierungsmittel
im Bundesrat zugestimmt. Sie ist daher für die drohende Ausdünnung des
Angebotes im ÖPNV in Hessen und die drohenden drastischen Fahrpreiserhöhungen
ebenso verantwortlich wie die Koalition aus CDU und SPD im Bundestag. Die
Landesregierung steht in der Pflicht, die ohnehin bereits geschmälerten
Mindestanforderungen an den ÖPNV, die im hessischen ÖPNV-Gesetz niedergelegt
sind, zu erfüllen.
In §3 des hessischen ÖPNV-Gesetzes steht: „Der öffentliche
Personennahverkehr ist Teil des Gesamtverkehrssystems und trägt dazu bei, die
Mobilitätsnachfrage zu befriedigen. Ziel ist es, den öffentlichen
Personennahverkehr als wichtige Komponente zur Bewältigung des
Gesamtverkehrsaufkommens zu stärken. Das Angebot des öffentlichen
Personennahverkehrs ist leistungsfähig und effizient zu gestalten.“
In §4 Abs1 heißt es: „Eine im öffentlichen Verkehrsinteresse
ausreichende Verkehrsbedienug ist als Aufgabe der Daseinsvorsorge nach dem
Stand du der Entwicklung dr Mobilitätsnachfrage entsprechend den regionalen und
örtlichen Gegebenheiten zu gestalten.“
In §4 Abs2 steht: „ Eine regelmäßige Bedienung, möglichst kurze
Reisezeiten, Anschluss- und Übergangssicherheit, Pünktlichkeit, Sauberkeit und
aktuelle Fahrgastinformation, ein leicht zugängliches und transparentes Fahrpreis-
und Fahrscheinverkaufssystem sowie ausreichende Kapazitäten sind die
wichtigsten Leistungsmerkmale des öffentlichen Personennahverkehrs.“
Wenn die Inhalte dieses Gesetzes ernst genommen werden, ist es umso
unverständlicher, wie die Hessische Landesregierung der Mittelkürzung nach dem
RegG und dem GVfG zustimmen konnte.
Es ist daher zwingend notwendig, dass Kreisausschuss, Kreistag, die
Gemeindevorstände und die Gemeindevertretungen des Landkreises zusammen mit der
Bevölkerung sich der drohenden Zerstörung des ÖPNV im Landkreis
Marburg-Biedenkopf entschieden widersetzen.
Gez. Anna Hofmann gez. Heidemarie Boulnois