Keine Mittelkürzungen beim Regionalisierungsgesetz und Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz

 

Beschluss:

Der Kreisausschuss wird beauftragt mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden darauf hinzuwirken, dass die geplanten Kürzungen beim Regionalisierungsgesetz (RegG) und im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVfG) verhindert werden.

 

Der Kreistag Marburg-Biedenkopf fordert die Hessische Landesregierung auf, die Finanzmittel bereit zu stellen, um eine Ausdünnung des Angebotes im öffentlichen Personenverkehr (ÖPV) in Mittelhessen zu verhindern.

 

Begründung:

Nur ein flächendeckendes und preisgünstiges Angebot an Bussen und Bahnen kann die Mobilität der gesamten Bevölkerung sicherstellen. Viele Menschen sind auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen oder ziehen sie dem eigenen Auto vor. Mit den steigenden Benzinpreisen steigen auch die Fahrgastzahlen im Öffentlichen Verkehr. Immer mehr Menschen fahren mit umweltschonenden Bussen und Bahnen, insbesondere dort, wo das Angebot gut und attraktiv ist. Bei der Taunusbahn von Bad Homburg nach Brandoberdorf haben sich die Fahrgastzahlen verfünffacht, nachdem das Angebot für die Fahrgäste deutlich verbessert wurde. Quer durch die BRD lassen sich ähnliche Beispiele anführen (Murgtalbahn, Kraichgaubahn, Regiobahn Kaarst – Mettmann, Dürener Kreisbahn, Usedomer Bäderbahn usw.).

 

Die Pläne der Bundesregierung, die Mittel aus dem Regionalisierungsgesetz (RegG) und dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVfG)zu kürzen, verhindern einen bedarfsgerechten Ausbau des Öffentlichen Verkehrs. Nach einer Berechnung der „Allianz pro Schiene“ werden Hessen alleine durch die Kürzungen der Mittel des RegG bis zum Jahre 2010 etwa 244 Millionen Euro weniger zugewiesen. Die Auswirkungen auf den Öffentlichen Verkehr werden dramatisch sein. Keine Kürzungen bei den Investitionen in den Öffentlichen Verkehr, sondern im Gegenteil eine Aufstockung der Mittel, wie im bisherigen RegG vorgesehen, ist das Gebot der Stunde.

 

Die Hessische Landesregierung hat der Kürzung der Regionalisierungsmittel im Bundesrat zugestimmt. Sie ist daher für die drohende Ausdünnung des Angebotes im ÖPNV in Hessen und die drohenden drastischen Fahrpreiserhöhungen ebenso verantwortlich wie die Koalition aus CDU und SPD im Bundestag. Die Landesregierung steht in der Pflicht, die ohnehin bereits geschmälerten Mindestanforderungen an den ÖPNV, die im hessischen ÖPNV-Gesetz niedergelegt sind, zu erfüllen.

 

In §3 des hessischen ÖPNV-Gesetzes steht: „Der öffentliche Personennahverkehr ist Teil des Gesamtverkehrssystems und trägt dazu bei, die Mobilitätsnachfrage zu befriedigen. Ziel ist es, den öffentlichen Personennahverkehr als wichtige Komponente zur Bewältigung des Gesamtverkehrsaufkommens zu stärken. Das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs ist leistungsfähig und effizient zu gestalten.“

 

In §4 Abs1 heißt es: „Eine im öffentlichen Verkehrsinteresse ausreichende Verkehrsbedienug ist als Aufgabe der Daseinsvorsorge nach dem Stand du der Entwicklung dr Mobilitätsnachfrage entsprechend den regionalen und örtlichen Gegebenheiten zu gestalten.“

 

In §4 Abs2 steht: „ Eine regelmäßige Bedienung, möglichst kurze Reisezeiten, Anschluss- und Übergangssicherheit, Pünktlichkeit, Sauberkeit und aktuelle Fahrgastinformation, ein leicht zugängliches und transparentes Fahrpreis- und Fahrscheinverkaufssystem sowie ausreichende Kapazitäten sind die wichtigsten Leistungsmerkmale des öffentlichen Personennahverkehrs.“

 

Wenn die Inhalte dieses Gesetzes ernst genommen werden, ist es umso unverständlicher, wie die Hessische Landesregierung der Mittelkürzung nach dem RegG und dem GVfG zustimmen konnte.

 

Es ist daher zwingend notwendig, dass Kreisausschuss, Kreistag, die Gemeindevorstände und die Gemeindevertretungen des Landkreises zusammen mit der Bevölkerung sich der drohenden Zerstörung des ÖPNV im Landkreis Marburg-Biedenkopf entschieden widersetzen.

 

 

Gez. Anna Hofmann                                  gez. Heidemarie Boulnois