Große Anfrage an den Kreisausschuss

 

Arbeitsschutz für Menschen in Ein-Euro-Jobs

 

Menschen in Arbeitsgelegenheiten nach § 16 (3) SGB II werden zum Teil zu schweren körperlichen Arbeiten herangezogen. DIE LINKE. Fraktion im Kreistag bittet den Kreisausschuss daher folgende Fragen zu beantworten:

 

Wie wird gewährleistet, dass die Träger von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen ihren Verpflichtungen aus dem § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Grundpflichten, nachkommen?

 

Wie wird gewährleistet, dass die allgemeinen Grundsätze nach § 4 ArbSchG eingehalten werden?

 

Wie wird gewährleistet, dass die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (§ 5 ArbSchG) durchgeführt werden?

 

Gibt es die Dokumentationen nach § 6 ArbSchG?

 

Werden die Sicherheitsbelehrungen (besondere Gefahren) § 9 ArbSchG durchgeführt?

 

Wird eine Arbeitsmedizinische Vorsorge (§ 11 ArbSchG) gewährleistet?

 

Wie wird der Verpflichtung zur Unterweisung (§ 12 ArbSchG) nachgekommen?

 

Welche Erfahrungen werden mit den Pflichten der Beschäftigten aus den §§ 15 bis 19 ArbSchG gemacht?

 

Wird durch die Maßnahmeträger eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG 1.2 gewährleistet?

 

Wird in jedem Fall eine geeignete persönliche Schutzausrüstung unentgeltlich zur Verfügung gestellt (Unfallverhütungsvorschrift 1.1 § 14)?

 

Entspricht die „Persönliche Schutzausrüstung (PSA) in jedem Fall den Normen der EG Richtlinie 89/686?

Welche Maßnahmeträger bieten Arbeitsgelegenheiten mit schwerer körperlicher Arbeit an?

 

Sind die Maßnahmeträger Mitglieder der zur Tätigkeit passenden Berufsgenossenschaft?

 

Wie sind die Betroffenen gegen Unfälle versichert?

 

Marburg, den 5. September 2006

 

Gez. Anna Hofmann                                    gez. Heidemarie Boulnois

 

 

Begründung:

 

Der DIE LINKE. Fraktion im Kreistag liegen Informationen vor, wonach Menschen, die in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen vermittelt sind, zu schwerer körperlicher Arbeit herangezogen werden. So werden zum Beispiel bei AQUA, einem Projekt der Jugendkonflikthilfe, die Betroffenen als Waldarbeiter eingesetzt. Da diese Arbeiten sehr gefährlich sind, ist zu gewährleisten, dass die gesetzlichen Vorschriften des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung beachtet und eingehalten werden. Die Antworten des Kreisausschusses auf die Große Anfrage der DIE LINKE. Fraktion im Kreistag sollen den Kreistag über die Praxis des Arbeitsschutzes und die Umsetzung von Sicherheitsbestimmungen bei den Anbietern von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung informieren.