Arbeitsschutz für Menschen in Ein-Euro-Jobs
Menschen in
Arbeitsgelegenheiten nach § 16 (3) SGB II werden zum Teil zu schweren
körperlichen Arbeiten herangezogen. DIE LINKE. Fraktion im Kreistag bittet den
Kreisausschuss daher folgende Fragen zu beantworten:
Wie wird gewährleistet, dass
die Träger von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen ihren
Verpflichtungen aus dem § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Grundpflichten,
nachkommen?
Wie wird gewährleistet, dass
die allgemeinen Grundsätze nach § 4 ArbSchG eingehalten werden?
Wie wird gewährleistet, dass
die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (§ 5 ArbSchG) durchgeführt werden?
Gibt es die Dokumentationen
nach § 6 ArbSchG?
Werden die Sicherheitsbelehrungen
(besondere Gefahren) § 9 ArbSchG durchgeführt?
Wird eine
Arbeitsmedizinische Vorsorge (§ 11 ArbSchG) gewährleistet?
Wie wird der Verpflichtung
zur Unterweisung (§ 12 ArbSchG) nachgekommen?
Welche Erfahrungen werden
mit den Pflichten der Beschäftigten aus den §§ 15 bis 19 ArbSchG gemacht?
Wird durch die
Maßnahmeträger eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung
gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG 1.2 gewährleistet?
Wird in jedem Fall eine
geeignete persönliche Schutzausrüstung unentgeltlich zur Verfügung gestellt
(Unfallverhütungsvorschrift 1.1 § 14)?
Entspricht die „Persönliche
Schutzausrüstung (PSA) in jedem Fall den Normen der EG Richtlinie 89/686?
Welche Maßnahmeträger bieten
Arbeitsgelegenheiten mit schwerer körperlicher Arbeit an?
Sind die Maßnahmeträger
Mitglieder der zur Tätigkeit passenden Berufsgenossenschaft?
Wie sind die Betroffenen
gegen Unfälle versichert?
Marburg,
den 5. September 2006
Gez.
Anna Hofmann gez.
Heidemarie Boulnois
Begründung:
Der
DIE LINKE. Fraktion im Kreistag liegen Informationen vor, wonach Menschen, die
in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen vermittelt sind, zu
schwerer körperlicher Arbeit herangezogen werden. So werden zum Beispiel bei
AQUA, einem Projekt der Jugendkonflikthilfe, die Betroffenen als Waldarbeiter
eingesetzt. Da diese Arbeiten sehr gefährlich sind, ist zu gewährleisten, dass
die gesetzlichen Vorschriften des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
beachtet und eingehalten werden. Die Antworten des Kreisausschusses auf die
Große Anfrage der DIE LINKE. Fraktion im Kreistag sollen den Kreistag über die
Praxis des Arbeitsschutzes und die Umsetzung von Sicherheitsbestimmungen bei
den Anbietern von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung
informieren.