Änderung der Geschäftsordnung
Beschluss:
Der Kreistag möge
beschließen:
Die
Geschäftsordnung des Kreistages wird wie folgt geändert:
1.) § 8 Abs2 1.
Spiegelstrich: hinter „oder Absetzung von der Tagesordnung“ wird eingefügt: „;
ist ein Antrag von dem Kreistagsvorsitzenden auf die Tagesordnung gesetzt
worden, kann dieser Antrag nur mit Zustimmung des/der Antragstellers/in von der
Tagesordnung abgesetzt werden.
2.) § 22 Abs1 wird
ergänzt durch: Führt ein Abänderungs- oder Zusatzantrag dazu, dass über den
ursprünglichen Antrag nicht mehr abgestimmt werden soll, ist dies nur mit
Zustimmung des/der Antragstellers/in möglich.
Begründung:
Die derzeitig gültige
Geschäftsordnung des Kreistages eröffnet einer Mehrheit im Kreistag die
Möglichkeit Anträge von der Tagesordnung abzusetzen oder die wesentlichen
Voraussetzungen und Zielsetzungen eines Antrages zu verändern, ohne dass sich
eine Minderheit dagegen wehren kann. Die vorgeschlagenen Änderungen der
Geschäftsordnung unterbinden diese Möglichkeiten.
Eine weitergehende Begründung
erfolgt mündlich.
Gez. Anna Hofmann gez. Heidemarie Boulnois