Änderung der Geschäftsordnung

 

Beschluss:

Der Kreistag möge beschließen:

 

Die Geschäftsordnung des Kreistages wird wie folgt geändert:

 

1.) § 8 Abs2 1. Spiegelstrich: hinter „oder Absetzung von der Tagesordnung“ wird eingefügt: „; ist ein Antrag von dem Kreistagsvorsitzenden auf die Tagesordnung gesetzt worden, kann dieser Antrag nur mit Zustimmung des/der Antragstellers/in von der Tagesordnung abgesetzt werden.

 

2.) § 22 Abs1 wird ergänzt durch: Führt ein Abänderungs- oder Zusatzantrag dazu, dass über den ursprünglichen Antrag nicht mehr abgestimmt werden soll, ist dies nur mit Zustimmung des/der Antragstellers/in möglich.

 

 

Begründung:

Die derzeitig gültige Geschäftsordnung des Kreistages eröffnet einer Mehrheit im Kreistag die Möglichkeit Anträge von der Tagesordnung abzusetzen oder die wesentlichen Voraussetzungen und Zielsetzungen eines Antrages zu verändern, ohne dass sich eine Minderheit dagegen wehren kann. Die vorgeschlagenen Änderungen der Geschäftsordnung unterbinden diese Möglichkeiten.

Eine weitergehende Begründung erfolgt mündlich.

 

 

Gez. Anna Hofmann                gez. Heidemarie Boulnois