Fraktion Marburger Linke in der Stadtverordnetenversammlung
Antrag, eingereicht am 23.11.2006

Unterstützung Verfassungsklage gegen Studiengebühren

Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg beauftragt den Magistrat schnellst-möglich ein Konzept zu erarbeiten, das den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Marburg dabei hilft, den Antrag auf Entscheidung des Staatsgerichtshofes über die Verfassungsmäßigkeit des „Gesetzes zur Einführung von Studiengebühren an den Hochschulen des Landes und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 16.10.2006 (GVBl. I S. 512)“ schnell und ohne bürokratische Hürden zu stellen.

Insbesondere soll der Magistrat prüfen, ob an bestimmten Wochentagen vorübergehend Außenstellen der Verwaltung in den Ortsteilen, in der Nähe der Universitätsgebäude, beim Studentenwerk oder in den Räumen des AStA eingerichtet werden können, in denen die Beglaubigung der zu leistenden Unterschriften vollzogen werden kann.

Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg appelliert an die Mitglieder des Ma-gistrats, die Stadtverordneten und alle Bürgerinnen und Bürger Marburgs sich an der Verfassungskla-ge zu beteiligen.

Begründung:

Die Hessische Verfassung ist eine der wenigen in Deutschland, die vom Volk beschlossen wurde – vor genau 60 Jahren. Ihr Artikel 59 verbietet Gebühren an „allen öffentlichen Grund- Mittel-, höheren und Hochschulen“. Als einzige Ausnahme gestattet die Verfassung Gebühren für diejenigen, die sich solche leisten können. Die Landesregierung macht in ihrem Studienbeitragsgesetz nun die Ausnahme zur Regel. Der Staatsgerichtshof hat die Gebührenfreiheit in früheren Entscheidungen stets als ein-klagbares soziales Grundrecht gesehen. Nach dem Willen der Landesregierung bliebe dieses in Deutschland einmalige Grundrecht ohne jede Wirkung. Ist dieser Damm einmal gebrochen, ist es nicht weit zu Gebühren für den Schulbesuch.

Die Studierendenschaften Hessens, die Landes-ASten-Konferenz Hessen, die Gewerkschaft Erzie-hung und Wissenschaft Hessen (GEW) und der DGB Hessen haben die Initiative ergriffen, um über eine Verfassungsklage nach Artikel 131 der Hessischen Verfassung das „Gesetz zur Einführung von Studienbeiträgen an den Hochschulen des Landes und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 16.10.2006 (GVBl. I S. 512) vom Staatsgerichtshof des Landes Hessen für ungültig und nichtig erklä-ren zu lassen.

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg am 19. Mai 2006 sprach sich eine Mehrheit der Abgeordneten gegen die Einführung von Studiengebühren aus. Daher ist es konsequent und folgerichtig die Initiative der Studierendenschaften, der Landes-Asten-Konferenz, der GEW und des DGB zu unterstützen.

Birgit Schäfer / gez. Pit Metz


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