Fraktion Marburger Linke in der Stadtverordnetenversammlung
Antrag, eingereicht am 08.06.2007
Mehrzweckhalle erfordert Enteignung
Der Magistrat wird aufgefordert, ein Enteignungsverfahren zur Erlangung des Geländes einzuleiten, das zu einer Errichtung der Mehrzweckhalle der Otto-Ubbelohde-Schule benötigt wird.
Begründung:
Da der Eigentümer des Geländes einen etwaigen Verkauf an unannehmbare Bedingungen knüpft, ist die Enteignung nach Art. 14 Abs. 3 und Art. 15 GG unter Einhaltung aller nachgeordneten gesetzlichen Bestimmungen (auch über die Entschädigung) geboten. Dies ist auch in Marburg keineswegs ungewöhnlich. Zur Umgestaltung des Rudolphsplatzes Ende der sechziger/Anfang der siebziger Jahre und zur Ausweitung des Truppenübungsplatzes im Bereich Cyriaxweimar und Haddamshausen in den fünfziger und sechziger Jahren sind ebenfalls Enteignungen vorgenommen worden.
Georg Fülberth / Pit Metz