Fraktion Marburger Linke in der Stadtverordnetenversammlung
Große Anfrage, eingereicht am 4.7.2006

Arbeitsgelegenheiten bei der Stadt Marburg und ihren Unternehmen

Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen für das erste Halbjahr 2006 innerhalb der gebotenen Frist zu beantworten:

1. Wie viele Menschen werden derzeit in Arbeitsgelegenheiten bei der Stadt und ihren Unternehmen beschäftigt?

2. Mit welchen Tätigkeiten sind sie in welchen Bereichen beschäftigt?

3. Worin besteht das öffentliche Interesse an diesen Tätigkeiten und worin die Zusätzlichkeit?

4. Wurde mit den in Arbeitsgelegenheiten tätigen Menschen seitens des Kreis-Job-Centers in der Zwischenzeit eine Eingliederungsvereinbarung geschlossen?

5. Konnten die beschäftigten Menschen ihren Arbeitseinsatz zwischen verschiedenen Tätigkeiten auswählen?

6. An welchen allgemeinen und beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen nahmen / nehmen die beschäftigten Menschen teil?

7. Wer berät die in Arbeitsgelegenheiten tätigen Menschen bei Bedarf und wer kümmert sich um ihre Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ?

8. Wie wurden der Personalrat der Stadt Marburg bzw. die Betriebsräte der städtischen Unternehmen mit den Arbeitsgelegenheiten befasst?

9. Welche Planungen bestehen im Magistrat für den weiteren Einsatz von Arbeitsgelegenheiten

10. Wie wird gewährleistet, dass gegen Menschen, die Arbeitsgelegenheiten bei der Stadt oder ihren Betrieben ablehnen, keine Sanktionen verhängt werden (Freiwilligkeit)?

11. Hat sich die Stadt oder ihre Unternehmen beim KreisJobCenter um die Bewilligung von ABM bzw. Arbeitsgelegenheiten, die sozialversichert (Entgeltvariante) bemüht, die im Sozialgesetzbuch (§ 16 SGB II) weiterhin vorgesehen sind, und falls "nein", warum nicht?

Begründung:

Seit der letzten Großen Anfrage zu dem Thema Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen (Ein-Euro-Jobs) in der Stadt Marburg ist über ein Jahr vergangen. Aus den Sachstandsberichten des Kreisjobcenters (KJC) ist nicht zu entnehmen, wie sich die Anzahl Betroffenen auf die Städte und Gemeinden des Landkreises verteilt. Bereits am 15. 10. 2004 hat die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg Kriterien für die Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen innerhalb des Verantwortungsbereiches der Stadt Marburg „Qualitätsstandards“ beschlossen. Selbstverständlich muss laufend evaluiert werden, ob diese Standards eingehalten werden und inwiefern die Arbeitsgelegenheiten den betroffenen Menschen dabei helfen, wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu kommen.

Eva Gottschaldt / Peter Metz


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